Wie man Minderjährige bei SES Hospedajes registriert: die 14-Jahre-Regel, welche Daten das RD 933/2021 verlangt — einschließlich des Verwandtschaftsfelds aus Anhang I —, wer für das Kind unterschreibt und warum eine fehlende Angabe zum Verwandtschaftsverhältnis zur Ablehnung der Meldung führt.
Kurz gesagt
Bei SES Hospedajes wird jeder Minderjährige registriert; was sich mit dem Alter ändert, ist das Wie. Von Kindern unter 14 Jahren werden weder ein Ausweisdokument noch eine Unterschrift verlangt, aber ihr vollständiger Name, ihr Geburtsdatum, ihre Staatsangehörigkeit und das Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen sind erforderlich — Letzteres ist nach Anhang I des RD 933/2021 verpflichtend, und eine fehlende Angabe führt zur Ablehnung der Meldung.
Ab 14 Jahren wird der Minderjährige für das Dokument wie ein Erwachsener behandelt (Dokument und, bei einem DNI oder NIE, die Trägernummer). Die Unterschrift leistet der verantwortliche Erwachsene, der auch das angegebene Verwandtschaftsverhältnis übernimmt.
Die 14-Jahre-Regel
Die Frage kommt immer wieder auf: „Muss ich die Kinder registrieren?“ Ja — jeder Minderjährige muss registriert werden. Was sich mit dem Alter ändert, ist nicht, ob sie registriert werden, sondern wie. Das Königliche Dekret 933/2021 zieht die Grenze bei 14 Jahren.
Von Kindern unter 14 Jahren werden weder ein Ausweisdokument noch eine Unterschrift verlangt: Das Gesetz verpflichtet ein Kind dieses Alters nicht, einen DNI zu besitzen, weshalb das System den Minderjährigen ohne Dokumentnummer und ohne Trägernummer akzeptiert. Ab 14 Jahren dagegen wird der Minderjährige für das Dokument wie ein Erwachsener behandelt: Sein Ausweisdokument muss angegeben werden (und beim DNI die Trägernummer).
Welche Daten Sie für ein Kind unter 14 Jahren dennoch angeben müssen
Kein Dokument zu haben bedeutet nicht, dass das Kind nicht registriert wird. Für einen Minderjährigen unter 14 Jahren müssen Sie dessen grundlegende Identitätsdaten angeben, dazu ein Feld, das nur für Minderjährige gilt:
- ✓Vollständiger Name.
- ✓Geburtsdatum.
- ✓Staatsangehörigkeit.
- ✓Das Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen, mit dem das Kind reist.
Das Verwandtschaftsfeld: verpflichtend und Ablehnungsgrund
Das Verwandtschaftsverhältnis ist das am häufigsten vergessene Feld und dasjenige, das bei Minderjährigen die meisten Ablehnungen verursacht. Das RD 933/2021 nimmt es in seinen Anhang I auf und macht es verpflichtend, sobald sich Minderjährige unter den Reisenden befinden: Es gibt die Beziehung des Kindes zum verantwortlichen Erwachsenen an (Sohn/Tochter, Enkelkind, Neffe/Nichte, Mündel usw.).
Es ist kein dekoratives Feld: Das System lehnt die Meldung eines Minderjährigen ab, wenn das Verwandtschaftsverhältnis fehlt. Achten Sie deshalb bei jedem Aufenthalt mit Kindern darauf, diese Beziehung zu erfassen und anzugeben. Es ist der Unterschied zwischen einer akzeptierten Einreichung und einem Stapel, der wegen des am leichtesten übersehenen Reisenden zurückgewiesen wird.
Wer für den Minderjährigen unterschreibt
Die Unterschrift, die die Richtigkeit der Daten bestätigt, stammt vom verantwortlichen Erwachsenen, nicht vom Kind. Ein Kind unter 14 Jahren unterschreibt die Meldung nicht: Weder Dokument noch Unterschrift werden von ihm verlangt. Der Erwachsene, mit dem es reist, unterschreibt für den Aufenthalt und übernimmt das angegebene Verwandtschaftsverhältnis.
Bei unter 14-Jährigen werden die Wohnsitzdaten in der Regel ebenfalls vom verantwortlichen Erwachsenen übernommen, da die Vorschrift nicht verlangt, dass ein Kind dieses Alters eine eigene Anschrift angibt. In der Praxis „hängt“ der Minderjährige für Unterschrift und Adresse am Erwachsenen und liefert selbst nur Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Verwandtschaftsverhältnis.
14 bis 17 Jahre: wie ein Erwachsener beim Dokument
Die Altersspanne von 14 bis 17 Jahren wird oft missverstanden. Wer in diese Altersgruppe fällt, bleibt zwar minderjährig, wird beim Dokument aber wie ein Erwachsener behandelt: Dokumentart und -nummer müssen angegeben werden und — bei einem spanischen DNI oder NIE — auch die Trägernummer der Karte.
Anders gesagt: Die Befreiung von Dokument und Unterschrift gilt nur für unter 14-Jährige. Ein 15- oder 16-jähriger Jugendlicher mit DNI muss wie jeder andere Reisende mit seinem Dokument gemeldet werden. „Minderjährig“ mit „unter 14“ zu verwechseln, ist eine häufige Ursache unvollständiger Meldungen.
Wie BookCheckin das handhabt
Beim Online-Check-in wendet BookCheckin diese Altersregeln automatisch an. Von einem Kind unter 14 Jahren wird weder ein Dokument noch eine Unterschrift verlangt, wohl aber werden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und das Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen erfasst, damit die Meldung nicht an diesem Feld scheitert. Ab 14 Jahren wird das Dokument wie bei einem Erwachsenen angefordert.
Der verantwortliche Erwachsene unterschreibt einmal für den gesamten Aufenthalt, und die Plattform übernimmt von ihm die Daten, die der Minderjährige nicht liefert (etwa den Wohnsitz). So werden Meldungen für Familien mit Kindern beim ersten Versuch vollständig eingereicht, ohne den klassischen Fehler des vergessenen Verwandtschaftsverhältnisses. Sie können mit einer einzigen Unterkunft beginnen, ohne Mindestanzahl.
Verwandte Ressourcen
- SES-Hospedajes-Leitfaden— Was es ist, wer dazu verpflichtet ist und welche Daten die Reisendenregistrierung verlangt
- Vorlage für die Reisendenmeldung— Die Pflichtfelder für jeden Reisenden, Minderjährige eingeschlossen
- Anmeldung bei SES Hospedajes Schritt für Schritt— Wie Sie sich anmelden und Ihre erste Meldung einreichen
Wie man einen Minderjährigen bei SES Hospedajes registriert
Wenden Sie die 14-Jahre-Regel an und lassen Sie das Verwandtschaftsfeld nie aus — es ist ein Ablehnungsgrund.
- 1
Prüfen Sie das Alter des Minderjährigen
Die Grenze liegt bei 14 Jahren: Darunter werden vom Minderjährigen weder Dokument noch Unterschrift verlangt; ab 14 Jahren wird er für das Dokument wie ein Erwachsener behandelt.
- 2
Erfassen Sie bei einem Kind unter 14 Jahren dessen Identitätsdaten
Geben Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit an. Weder Dokument noch Trägernummer sind erforderlich.
- 3
Geben Sie stets das Verwandtschaftsverhältnis an
Geben Sie die Beziehung des Minderjährigen zum verantwortlichen Erwachsenen an (Sohn/Tochter, Enkelkind, Neffe/Nichte, Mündel…). Dies ist ein Pflichtfeld nach Anhang I, und das System lehnt die Meldung des Minderjährigen ab, wenn es fehlt.
- 4
Lassen Sie den verantwortlichen Erwachsenen unterschreiben
Die Unterschrift, die die Richtigkeit der Angaben bestätigt, stammt vom Erwachsenen, mit dem der Minderjährige reist; von diesem werden auch die Wohnsitzdaten übernommen.
- 5
Erfassen Sie bei einem 14- bis 17-Jährigen dessen Dokument
Geben Sie Dokumentart und -nummer an und, bei einem spanischen DNI oder NIE, ebenfalls die Trägernummer — genau wie bei jedem Erwachsenen.