Touristensteuer-Rechner Spanien 2026
Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Touristensteuer jeder Gast in Katalonien (IEET) und auf den Balearen (Ökosteuer) zahlt. Der Rechner wendet automatisch den Barcelona-Zuschlag, die Erhöhung durch die Ley 2/2026, die Befreiung für Minderjährige und die Obergrenzen pro Aufenthalt an.
Kurz gesagt
In Spanien erheben nur Katalonien und die Balearen eine Touristensteuer. Seit dem 1. April 2026 (Ley 2/2026) zahlt eine touristisch genutzte Wohnung in Barcelona 9,50 € pro Person und Nacht: 4,50 € regionaler Satz (IEET) zuzüglich 5,00 € kommunaler Zuschlag. Auf den Balearen liegt die Ökosteuer je nach Unterkunftskategorie zwischen 1 und 4 € pro Person und Nacht in der Hochsaison (weniger in der Nebensaison). Minderjährige sind befreit, und es gelten Obergrenzen pro Aufenthalt.
- Nur Katalonien und die Balearen erheben eine regionale Touristensteuer
- Offizielle ATC-/ATIB-Sätze, geprüft im Juli 2026
- Befreiung für Minderjährige und Nächte-Obergrenzen berücksichtigt
Aufenthaltsdaten eingeben
Bestimmt den geltenden Satz (in Katalonien am 1. April 2026 geändert) und die Saison auf den Balearen.
Geschätzte Touristensteuer
57 €
9,50 € pro Person und Nacht
| Regionale Steuer4,50 € × 2 × 3 | 27 € |
| Kommunaler Zuschlag5 € × 2 × 3 | 30 € |
| Zu erhebender Betrag | 57 € |
So wurde der Betrag berechnet
- 2 zahlungspflichtige Gäste · 1 befreites Kind
- Angewandter Satz: Ab dem 1. April 2026 (Ley 2/2026)
Offizielle Quelle: Katalanische Steuerbehörde (ATC) — Steuersätze. Llei 5/2017 (IEET), geändert durch die Ley 2/2026 vom 6. März (DOGC 9621), in Kraft seit dem 1. April 2026.
Derzeit erhebt nur die Stadt Barcelona einen kommunalen Zuschlag (4,00 € bis März 2026; 5,00 € ab dem 1. April 2026, mit jährlicher Erhöhung um 1 € bis 8 € im Jahr 2029). Andere Gemeinden können ihren eigenen Zuschlag beschließen, der erst ab dem 1. Oktober 2026 erhoben werden darf; standardmäßig setzen wir ihn auf 0 €. Bestätigen Sie den Betrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Wichtiger Hinweis
Nur zu Informationszwecken. Die Sätze wurden am 13. Juli 2026 mit der ATC abgeglichen. Keine Steuerberatung: Bestätigen Sie den aktuellen Betrag stets bei der katalanischen Steuerbehörde und Ihrer Gemeindeverwaltung.
So berechnen Sie die Touristensteuer Schritt für Schritt
- 1
Wählen Sie die autonome Gemeinschaft
Nur Katalonien und die Balearen erheben eine regionale Touristensteuer. Im übrigen Spanien gibt es keine allgemeine regionale Abgabe.
- 2
Geben Sie die Gemeinde oder die Saison an
In Katalonien hat die Stadt Barcelona ihren eigenen Satz und Zuschlag. Auf den Balearen bestimmt das Anreisedatum Hoch- oder Nebensaison.
- 3
Wählen Sie die Unterkunftsart
Der Satz hängt von der Kategorie ab: touristisch genutzte Wohnung, Hotel nach Sternen, Hostal, Herberge usw.
- 4
Geben Sie Nächte, Erwachsene und das Alter der Kinder ein
Befreite Minderjährige (16 Jahre oder jünger in Katalonien, 15 Jahre oder jünger auf den Balearen) zählen nicht mit.
- 5
Sehen Sie sich den Gesamtbetrag an
Der Rechner wendet den regionalen Satz, den kommunalen Zuschlag, die Befreiungen und die Obergrenzen pro Aufenthalt an und zeigt den Betrag pro Nacht sowie den Gesamtbetrag.
Ermitteln Sie in Sekunden die richtige Steuer für jeden Aufenthalt
Die Steuer bei jeder Ankunft von Hand zu berechnen — zwei Ebenen in Katalonien, Saisons auf den Balearen, befreite Minderjährige und Obergrenzen pro Aufenthalt — lädt zu Fehlern ein. Wer zu wenig erhebt, schmälert seine Marge; wer zu viel erhebt, riskiert Beschwerden.
Dieser Rechner nennt Ihnen den exakten Betrag, den Sie bei jeder Buchung berechnen müssen. BookCheckin zieht die Steuer nicht während des Online-Check-ins beim Gast ein und führt sie nicht für Sie ab: Sie erheben sie über Ihren eigenen Zahlungsweg und veranlagen sie als steuerpflichtige Person selbst bei der ATC (Formular 950) oder der ATIB (Formular 700). Einen in den Check-in integrierten Einzug haben wir geprüft und halten ihn für nützlich, aber es gibt ihn heute nicht, und er hat kein Datum.
Häufige Fragen zur Touristensteuer
- Welche autonomen Gemeinschaften erheben 2026 eine Touristensteuer in Spanien?
- Nur zwei: Katalonien mit der Steuer auf Aufenthalte in touristischen Unterkünften (IEET) plus einem kommunalen Zuschlag in Barcelona; und die Balearen mit der Steuer auf touristische Aufenthalte (ITS bzw. Ökosteuer). Keine andere Gemeinschaft erhebt derzeit eine allgemeine regionale Touristensteuer.
- Wie hoch ist die Touristensteuer in Barcelona im Jahr 2026?
- Seit dem 1. April 2026 zahlt eine touristisch genutzte Wohnung in Barcelona nach der Ley 2/2026 pro Person und Nacht 9,50 €: 4,50 € regionaler Satz (IEET) plus 5,00 € kommunaler Zuschlag. Vor diesem Datum waren es 6,25 € (2,25 + 4,00). Gäste im Alter von 16 Jahren oder jünger sind befreit, und es werden nur die ersten 7 Nächte des Aufenthalts berechnet.
- Zahlen Kinder die Touristensteuer?
- Nein, mit unterschiedlichen Altersgrenzen. In Katalonien sind unter 17-Jährige (16 Jahre oder jünger) befreit, auf den Balearen unter 16-Jährige (15 Jahre oder jünger). Die Befreiung wird direkt angewendet, sobald das Alter des Gastes bei der Anmeldung erfasst wird.
- Wie viele Nächte werden maximal berechnet?
- In Katalonien maximal 7 Nächte pro Aufenthalt: Ab der achten Nacht fallen weder die IEET noch der Zuschlag an. Auf den Balearen gibt es keine Obergrenze, aber ab der 9. durchgehenden Nacht wird der Betrag um 50 % reduziert.
- Wie hoch ist die Ökosteuer auf den Balearen?
- 1 bis 4 € pro Person und Nacht in der Hochsaison (1. Mai bis 31. Oktober), je nach Kategorie; eine Ferienunterkunft (ETV) zahlt 2,00 €. In der Nebensaison sind die Sätze niedriger (0,50 € für eine ETV). Ab der 9. Nacht gilt eine Ermäßigung von 50 %, und unter 16-Jährige sind befreit.
- Hat sich die Touristensteuer in Katalonien 2026 geändert?
- Ja. Die Ley 2/2026 vom 6. März, in Kraft seit dem 1. April 2026, erhöhte alle IEET-Sätze sowie den kommunalen Zuschlag in Barcelona (von 4 € auf 5 € pro Nacht, mit jährlichen Erhöhungen um 1 € auf 8 € im Jahr 2029). Dieser Rechner wendet den korrekten Satz je nach Anreisedatum an.
- Führt BookCheckin die Touristensteuer für mich ab?
- Nein. BookCheckin zieht die Steuer weder beim Gast ein noch führt es sie für Sie ab. Dieser Rechner nennt Ihnen den richtigen Betrag; Sie erheben ihn über Ihren eigenen Zahlungsweg und reichen die Selbstveranlagung bei der katalanischen Steuerbehörde (Formular 950) oder der balearischen Steuerbehörde (Formular 700) ein, denn die steuerpflichtige Person sind Sie.
- Stellt dieser Rechner eine Steuerberatung dar?
- Nein. Es ist ein reines Informationstool mit Sätzen, die im Juli 2026 anhand der offiziellen Quellen der ATC und der ATIB überprüft wurden. Sätze und Saisons können sich durch jährliche Verordnungen ändern — bestätigen Sie den aktuellen Betrag vor der Abrechnung immer bei der zuständigen Behörde.