Sätze 2026 der balearischen Nachhaltigkeitstourismussteuer (Ökosteuer): Beträge nach Unterkunftskategorie, Befreiung für Minderjährige, 50%ige Ermäßigung ab der 9. Nacht und wie Sie den exakten Betrag jedes Aufenthalts berechnen.
Kurz gesagt
Die Ökosteuer — die Steuer auf touristische Aufenthalte auf den Balearen — wird auf Übernachtungen auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera erhoben. 2026 liegt sie je nach Kategorie und Saison zwischen 0,25 € und 4,00 € pro Person und Nacht; eine Ferienwohnung (ETV) oder Touristenwohnung zahlt 2,00 € in der Hochsaison (1. Mai bis 31. Oktober) und 0,50 € in der Nebensaison. Die Unterkunft erhebt die Steuer und führt sie über das Formular 700 an die ATIB ab.
Gäste unter 16 Jahren sind befreit, und ab der 9. durchgehenden Nacht gilt eine Ermäßigung von 50 %. Die Pflicht ist an die Tätigkeit gebunden, nicht an den Vertriebskanal: Sie gilt auch für Buchungen, die über Airbnb oder Booking eingehen.
Was die Ökosteuer ist und wofür sie verwendet wird
Die balearische Nachhaltigkeitstourismussteuer (Impost sobre Estades Turístiques, ITS — umgangssprachlich Ökosteuer genannt) ist eine regionale Abgabe auf Aufenthalte in touristischen Unterkünften auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera. Sie besteht in ihrer heutigen Form seit 2016 und wurde durch das Gesetz 2/2016 vom 30. März neu gefasst; ihre Einnahmen fließen in den Fonds für nachhaltigen Tourismus: Umwelt, Kulturerbe, Ausbildung von Tourismusfachkräften und Forschung.
Sie ist weder optional noch im ausgewiesenen Preis enthalten: Der Gast trägt die Steuer, die Unterkunft erhebt sie und führt sie an die balearische Steuerbehörde (ATIB) ab.
Offizielle Quellen
- Gesetz 2/2016 vom 30. März — BOIB— Konsolidierter Text der balearischen Nachhaltigkeitstourismussteuer im BOIB
- ATIB — Formular 700 (Selbstveranlagung der Ökosteuer)— Elektronisches Amt der balearischen Steuerbehörde
Sätze 2026 nach Unterkunftsart
Die Sätze gelten pro Person und Nacht, gestaffelt nach der Kategorie des Betriebs. Die aktuelle, 2026 gültige Tabelle:
- ✓5-Sterne-Hotels, Grand-Luxe, Feriensiedlungen, 5-Sterne-Aparthotels und 4 Sterne Superior: 4,00 €/Person/Nacht in der Hochsaison · 1,00 €/Person/Nacht in der Nebensaison.
- ✓4-Sterne-Hotels, 4-Sterne-Aparthotels, andere 4-Sterne-Stadtunterkünfte: 3,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,75 €/Person/Nacht Nebensaison.
- ✓1-, 2- und 3-Sterne-Hotels und -Aparthotels, Hostales, Pensionen, Gästehäuser: 2,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,50 €/Person/Nacht Nebensaison.
- ✓Ferienwohnungen (ETV), Touristenwohnungen, Landhotels, Agrotourismus, Binnentourismus und die gesamte regulierte Kurzzeitvermietung: 2,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,50 €/Person/Nacht Nebensaison.
- ✓Herbergen, Schutzhütten, Campingplätze und Zeltplätze: 1,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,25 €/Person/Nacht Nebensaison.
- ✓Kreuzfahrtschiffe (mehr als 12 Stunden im Hafen auf den Balearen): 2,00 €/Person/Tag.
Hochsaison und Nebensaison: was jeweils gilt
Die Unterscheidung ist relevant, denn der Betrag vervierfacht sich von der Nebensaison zur Hochsaison. Die Hochsaison läuft in der Regel vom 1. Mai bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 30. April. Die genauen Termine werden jährlich per Ministerialerlass festgelegt, weshalb es ratsam ist, sie jedes Jahr im BOIB zu überprüfen.
In der Praxis fallen für einen einwöchigen Aufenthalt im August in einer Ferienwohnung mit 4 Erwachsenen 4 × 7 × 2,00 € = 56,00 € an. Derselbe Aufenthalt im Februar: 4 × 7 × 0,50 € = 14,00 €.
Befreiungen und Ermäßigungen
- ✓Gäste unter 16 Jahren (bis einschließlich 15): 100 % befreit.
- ✓Ab der 9. durchgehenden Nacht im selben Betrieb: 50 % Ermäßigung auf die 9. Nacht und alle folgenden.
- ✓Aufenthalte, die durch soziale Programme der öffentlichen Verwaltung subventioniert werden.
- ✓Aufenthalte aufgrund höherer Gewalt (offiziell erklärte Naturkatastrophen oder Gesundheitsnotstände).
- ✓Besatzungsmitglieder von Passagierschiffen bei einem Hafenanlauf.
Wie die Steuer erklärt und abgeführt wird
Die Unterkunft ist die zur Erhebung verpflichtete Ersatzsteuerschuldnerin: Sie erhebt die Ökosteuer beim Gast und führt sie an die balearische Steuerbehörde (ATIB) ab. Die Selbstveranlagung erfolgt über das Formular 700, in der Regel vierteljährlich (April, Juli, Oktober, Januar) und bei großen Betrieben monatlich.
Wird die Steuer nicht beim Gast erhoben, entbindet das die Unterkunft nicht von der Abführungspflicht: Wie bei anderen spanischen Tourismussteuern geht sie zulasten Ihrer Marge, wenn Sie sie nicht auf der Rechnung weitergeben.
Der wenig beachtete Punkt: Ferienvermietungen sind unabhängig vom Kanal steuerpflichtig
Ein häufiges Missverständnis unter neuen Gastgebern: „Meine Buchungen kommen über Airbnb, also muss ich keine Ökosteuer erheben.“ Das ist falsch. Die Pflicht folgt der Tätigkeit (einer registrierten ETV-Ferienvermietung), nicht dem Kanal.
Airbnb, Booking und Vrbo berechnen dem Gast den von Ihnen festgelegten Preis. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Ökosteuer in den Preis einzurechnen oder gesondert zu berechnen und an die ATIB abzuführen. Tun Sie dies nicht — und entdeckt die Verwaltung die Tätigkeit, was sie auch tut, da ETV mit einer auf jedem Inserat sichtbaren Nummer registriert sind —, droht Ihnen eine steuerliche Sanktion für den nicht abgeführten Betrag zuzüglich Verzugszinsen.
Wie BookCheckin bei der Ökosteuer hilft
Der kostenlose Rechner von BookCheckin berechnet die für jede Buchung geltende Ökosteuer anhand des Standorts (auf allen vier Inseln gilt dieselbe Regelung), der Kategorie der Unterkunft, der Anzahl der Gäste, der Minderjährigen unter 16 Jahren, der Nächte und der Saison.
Er wendet die 50%ige Ermäßigung ab der 9. Nacht an und befreit Minderjährige. Das Erheben beim Gast erfolgt über Ihren eigenen Zahlungsweg, und die vierteljährliche Selbstveranlagung im Formular 700 bleibt Ihre Aufgabe: BookCheckin zieht die Ökosteuer nicht während des Online-Check-ins ein.