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Ökosteuer Balearen 2026: Sätze, Befreiungen und wie man sie auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera erhebt

Sergio Ruano Madrid··7 min

Sätze 2026 der balearischen Nachhaltigkeitstourismussteuer (Ökosteuer): Beträge nach Unterkunftskategorie, Befreiung für Minderjährige, 50%ige Ermäßigung ab der 9. Nacht und wie Sie den exakten Betrag jedes Aufenthalts berechnen.

Kurz gesagt

Die Ökosteuer — die Steuer auf touristische Aufenthalte auf den Balearen — wird auf Übernachtungen auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera erhoben. 2026 liegt sie je nach Kategorie und Saison zwischen 0,25 € und 4,00 € pro Person und Nacht; eine Ferienwohnung (ETV) oder Touristenwohnung zahlt 2,00 € in der Hochsaison (1. Mai bis 31. Oktober) und 0,50 € in der Nebensaison. Die Unterkunft erhebt die Steuer und führt sie über das Formular 700 an die ATIB ab.

Gäste unter 16 Jahren sind befreit, und ab der 9. durchgehenden Nacht gilt eine Ermäßigung von 50 %. Die Pflicht ist an die Tätigkeit gebunden, nicht an den Vertriebskanal: Sie gilt auch für Buchungen, die über Airbnb oder Booking eingehen.

Was die Ökosteuer ist und wofür sie verwendet wird

Die balearische Nachhaltigkeitstourismussteuer (Impost sobre Estades Turístiques, ITS — umgangssprachlich Ökosteuer genannt) ist eine regionale Abgabe auf Aufenthalte in touristischen Unterkünften auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera. Sie besteht in ihrer heutigen Form seit 2016 und wurde durch das Gesetz 2/2016 vom 30. März neu gefasst; ihre Einnahmen fließen in den Fonds für nachhaltigen Tourismus: Umwelt, Kulturerbe, Ausbildung von Tourismusfachkräften und Forschung.

Sie ist weder optional noch im ausgewiesenen Preis enthalten: Der Gast trägt die Steuer, die Unterkunft erhebt sie und führt sie an die balearische Steuerbehörde (ATIB) ab.

Offizielle Quellen

Sätze 2026 nach Unterkunftsart

Die Sätze gelten pro Person und Nacht, gestaffelt nach der Kategorie des Betriebs. Die aktuelle, 2026 gültige Tabelle:

  • 5-Sterne-Hotels, Grand-Luxe, Feriensiedlungen, 5-Sterne-Aparthotels und 4 Sterne Superior: 4,00 €/Person/Nacht in der Hochsaison · 1,00 €/Person/Nacht in der Nebensaison.
  • 4-Sterne-Hotels, 4-Sterne-Aparthotels, andere 4-Sterne-Stadtunterkünfte: 3,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,75 €/Person/Nacht Nebensaison.
  • 1-, 2- und 3-Sterne-Hotels und -Aparthotels, Hostales, Pensionen, Gästehäuser: 2,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,50 €/Person/Nacht Nebensaison.
  • Ferienwohnungen (ETV), Touristenwohnungen, Landhotels, Agrotourismus, Binnentourismus und die gesamte regulierte Kurzzeitvermietung: 2,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,50 €/Person/Nacht Nebensaison.
  • Herbergen, Schutzhütten, Campingplätze und Zeltplätze: 1,00 €/Person/Nacht Hochsaison · 0,25 €/Person/Nacht Nebensaison.
  • Kreuzfahrtschiffe (mehr als 12 Stunden im Hafen auf den Balearen): 2,00 €/Person/Tag.

Hochsaison und Nebensaison: was jeweils gilt

Die Unterscheidung ist relevant, denn der Betrag vervierfacht sich von der Nebensaison zur Hochsaison. Die Hochsaison läuft in der Regel vom 1. Mai bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 30. April. Die genauen Termine werden jährlich per Ministerialerlass festgelegt, weshalb es ratsam ist, sie jedes Jahr im BOIB zu überprüfen.

In der Praxis fallen für einen einwöchigen Aufenthalt im August in einer Ferienwohnung mit 4 Erwachsenen 4 × 7 × 2,00 € = 56,00 € an. Derselbe Aufenthalt im Februar: 4 × 7 × 0,50 € = 14,00 €.

Befreiungen und Ermäßigungen

  • Gäste unter 16 Jahren (bis einschließlich 15): 100 % befreit.
  • Ab der 9. durchgehenden Nacht im selben Betrieb: 50 % Ermäßigung auf die 9. Nacht und alle folgenden.
  • Aufenthalte, die durch soziale Programme der öffentlichen Verwaltung subventioniert werden.
  • Aufenthalte aufgrund höherer Gewalt (offiziell erklärte Naturkatastrophen oder Gesundheitsnotstände).
  • Besatzungsmitglieder von Passagierschiffen bei einem Hafenanlauf.

Wie die Steuer erklärt und abgeführt wird

Die Unterkunft ist die zur Erhebung verpflichtete Ersatzsteuerschuldnerin: Sie erhebt die Ökosteuer beim Gast und führt sie an die balearische Steuerbehörde (ATIB) ab. Die Selbstveranlagung erfolgt über das Formular 700, in der Regel vierteljährlich (April, Juli, Oktober, Januar) und bei großen Betrieben monatlich.

Wird die Steuer nicht beim Gast erhoben, entbindet das die Unterkunft nicht von der Abführungspflicht: Wie bei anderen spanischen Tourismussteuern geht sie zulasten Ihrer Marge, wenn Sie sie nicht auf der Rechnung weitergeben.

Der wenig beachtete Punkt: Ferienvermietungen sind unabhängig vom Kanal steuerpflichtig

Ein häufiges Missverständnis unter neuen Gastgebern: „Meine Buchungen kommen über Airbnb, also muss ich keine Ökosteuer erheben.“ Das ist falsch. Die Pflicht folgt der Tätigkeit (einer registrierten ETV-Ferienvermietung), nicht dem Kanal.

Airbnb, Booking und Vrbo berechnen dem Gast den von Ihnen festgelegten Preis. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Ökosteuer in den Preis einzurechnen oder gesondert zu berechnen und an die ATIB abzuführen. Tun Sie dies nicht — und entdeckt die Verwaltung die Tätigkeit, was sie auch tut, da ETV mit einer auf jedem Inserat sichtbaren Nummer registriert sind —, droht Ihnen eine steuerliche Sanktion für den nicht abgeführten Betrag zuzüglich Verzugszinsen.

Wie BookCheckin bei der Ökosteuer hilft

Der kostenlose Rechner von BookCheckin berechnet die für jede Buchung geltende Ökosteuer anhand des Standorts (auf allen vier Inseln gilt dieselbe Regelung), der Kategorie der Unterkunft, der Anzahl der Gäste, der Minderjährigen unter 16 Jahren, der Nächte und der Saison.

Er wendet die 50%ige Ermäßigung ab der 9. Nacht an und befreit Minderjährige. Das Erheben beim Gast erfolgt über Ihren eigenen Zahlungsweg, und die vierteljährliche Selbstveranlagung im Formular 700 bleibt Ihre Aufgabe: BookCheckin zieht die Ökosteuer nicht während des Online-Check-ins ein.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Ökosteuer fällt für eine Ferienwohnung auf Mallorca im August an?+

In der Hochsaison (1. Mai bis 31. Oktober) zahlt eine ETV-Ferienwohnung 2,00 €/Person/Nacht. Für 4 erwachsene Gäste über eine Woche: 4 × 7 × 2,00 € = 56,00 €. Im Winter sinkt der Satz auf 0,50 €/Person/Nacht.

Zahlen Minderjährige die balearische Ökosteuer?+

Nein. Gäste unter 16 Jahren sind vollständig befreit. Die Befreiung gilt automatisch, sobald das Alter des Gastes bei der Registrierung erfasst wird — die Unterkunft muss es nur korrekt angeben.

Gibt es einen Rabatt für Langzeitaufenthalte?+

Ja. Ab der 9. Nacht im selben Betrieb wird der Satz für diese und alle folgenden Nächte um 50 % ermäßigt. Die ersten 8 Nächte werden zum vollen Preis berechnet.

Mit welchem Formular und wann muss die Ökosteuer erklärt werden?+

Mit dem Formular 700 der balearischen Steuerbehörde (ATIB). Die Selbstveranlagung erfolgt im Allgemeinen vierteljährlich (April, Juli, Oktober, Januar) und bei großen Betrieben monatlich.

Muss ich die Ökosteuer erheben, wenn ich über Airbnb auf Ibiza vermiete?+

Ja. Die Pflicht folgt der Tätigkeit (einer registrierten ETV-Ferienvermietung), nicht dem Kanal. Airbnb berechnet den von Ihnen festgelegten Preis; Sie sind dafür verantwortlich, die Ökosteuer einzuschließen oder an den Gast weiterzugeben und an die ATIB abzuführen. Tun Sie dies nicht, drohen Ihnen steuerliche Sanktionen.

Berücksichtigt BookCheckin Hoch- und Nebensaison korrekt?+

Ja. Der Rechner wendet je nach Aufenthaltsdatum den korrekten Satz an (Hoch- oder Nebensaison), befreit Gäste unter 16 Jahren und wendet ab der 9. Nacht die 50%ige Ermäßigung an. Das Erheben beim Gast und die vierteljährliche Abführung im Formular 700 bleiben Ihre Aufgabe: BookCheckin zieht den Betrag nicht beim Online-Check-in ein.

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