Glossar
Kurze, präzise Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um den Check-in in touristischen Unterkünften in Spanien: Compliance, Identität, regionale Polizeisysteme und Steuern.
Begriffe
SES HospedajesSpanisches Meldesystem für Beherbergungsbetriebe (Sistema de Entrada de Viajeros — Hospedajes)
- Plattform des spanischen Innenministeriums, über die touristische Unterkünfte in Spanien die Daten ihrer Gäste melden. Sie ersetzt die früheren Systeme Webpol und Hospederías und stützt sich auf die Pflichten aus dem Königlichen Dekret 933/2021.
Parte de viajerosGästemeldung / Ankunftsmeldung des Reisenden
- Verpflichtende Meldung der Daten jedes Gastes, der in einer touristischen Unterkunft in Spanien übernachtet, an die Behörden. Sie erfolgt über SES Hospedajes und muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Gastes übermittelt werden.
RD 933/2021Königliches Dekret 933/2021 vom 26. Oktober
- Spanische Rechtsvorschrift, die die dokumentarischen und elektronischen Registrierungspflichten von Beherbergungsbetrieben und Fahrzeugvermietungsunternehmen regelt. Sie bildet die Rechtsgrundlage von SES Hospedajes. Veröffentlicht im BOE (spanisches Amtsblatt) unter der Referenz BOE-A-2021-17461.
24-Stunden-FristGesetzliches Zeitfenster für die Übermittlung des parte de viajeros
- Maximaler Zeitraum zwischen der Ankunft des Gastes in der Unterkunft und der Übermittlung seiner Daten an SES Hospedajes. Festgelegt durch das Königliche Dekret 933/2021; eine Überschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (in der Regel geringfügig), die nach dem Organgesetz 4/2015 geahndet werden kann.
21 PflichtangabenErforderliche Felder pro Gast
- Gesamtheit der Angaben, die das Königliche Dekret 933/2021 für jeden Gast zu erheben und zu übermitteln vorschreibt: Vorname, Nachname(n), Art und Nummer des Ausweisdokuments, Ausstellungs- und Ablaufdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnsitzland, Adresse, Telefon und E-Mail, außerdem die Buchungs- und Zahlungsdaten sowie das Verwandtschaftsverhältnis, falls der Gast minderjährig ist.
soporteDocumentoXML-Feld der SES-Hospedajes-API
- Element im XML-Payload der SES-Hospedajes-API, das die Art des Ausweisdokuments des Gastes angibt (DNI, NIE, Reisepass oder sonstiges). Dieses Feld ist bei jedem an das System übermittelten Gästedatensatz Pflicht.
Lote (Stapel)Stapelübermittlung an SES Hospedajes
- Gesamtheit von Gästedatensätzen, die in einer einzigen Übertragung an SES Hospedajes gesendet werden. Jeder Lote erhält einen eindeutigen Identifikationscode (código de lote), der als rechtlicher Nachweis der fristgerechten Meldung dient.
DNIDocumento Nacional de Identidad — spanischer Personalausweis
- Offizielles Ausweisdokument spanischer Staatsbürger. Im Gästeregister wird es neben dem Reisepass und der NIE für Ausländer anerkannt. Es enthält eine maschinenlesbare Zone (MRZ), die das automatische Auslesen der Daten ermöglicht.
NIENúmero de Identificación de Extranjero — Ausländeridentifikationsnummer
- Persönliche Nummer, die in Spanien ansässigen ausländischen Personen zugewiesen wird und administrativ dem DNI entspricht. Sie ist als Identifikationsdokument im parte de viajeros gültig.
Reisepass
- Internationales Reisedokument. In Spanien ist es das erforderliche Dokument zur Identifizierung ausländischer Gäste, die weder über einen DNI noch eine NIE verfügen. Die MRZ des Reisepasses ermöglicht die automatische OCR-Erfassung der Daten des Inhabers.
HospederoBeherbergungsbetrieb / Gastgeber
- Natürliche oder juristische Person, die Beherbergungsleistungen in jeglicher Form erbringt: Hotels, Ferienwohnungen, Landhäuser, Campingplätze, Plattformen und Verwalter. Diese Anbieter sind nach dem Königlichen Dekret 933/2021 verpflichtet, die Daten der Gäste zu erfassen und zu melden.
Mossos d’EsquadraPolizei der Generalitat von Katalonien
- Polizeikorps Kataloniens mit umfassenden Zuständigkeiten. In dieser autonomen Gemeinschaft wird der parte de viajeros über das eigene regionale System direkt an die Mossos gemeldet, nicht an das nationale SES Hospedajes.
ErtzaintzaAutonome Polizei des Baskenlands
- Polizeikorps des Baskenlands mit umfassenden Zuständigkeiten. In dieser autonomen Gemeinschaft wird der parte de viajeros an das eigene System der Ertzaintza übermittelt, nicht an das nationale SES Hospedajes.
Self-Check-inEigenständiger Check-in / ohne Rezeption
- Verfahren, bei dem der Gast ohne persönlichen Kontakt zur Unterkunft eincheckt: Er füllt das Online-Formular aus, seine Identität wird aus der Ferne überprüft, und er erhält Zugang zur Unterkunft über einen virtuellen Schlüssel oder einen Zugangscode.
TourismussteuerSteuer auf Übernachtungen in touristischen Unterkünften
- Steuer, die in mehreren spanischen autonomen Gemeinschaften erhoben wird (Katalonien, Balearen, Baskenland, Valencianische Gemeinschaft, Aragonien, mehrere Gemeinden der Kanarischen Inseln) und sich nach den Nächten richtet, die jeder Gast in einer Unterkunft verbringt. Die Berechnung hängt von der Region, der Art der Unterkunft, der Kategorie, der Saison und dem Alter des Gastes ab.
PMSProperty Management System
- Property-Management-System. Software, die Buchungen, Preise, Verfügbarkeit und den täglichen Betrieb einer Unterkunft verwaltet. BookCheckin lässt sich in PMS wie Amenitiz, Cloudbeds, Hostaway und Lodgify integrieren, um den Ablauf von der Buchung bis zur Übermittlung des parte de viajeros zu automatisieren.
MiDNIElektronischer DNI auf dem Smartphone
- Offizielle App des spanischen Innenministeriums, mit der Bürger ihre Identität vom Smartphone aus über einen dynamischen QR-Code nachweisen können, der beim offiziellen Dienst der spanischen Polizei überprüft werden kann. Sie ersetzt den physischen DNI nicht in allen Fällen, eignet sich aber für den Check-in in Unterkünften und viele Verwaltungsverfahren.
DNIeElektronischer DNI (3.0 und 4.0)
- Personalausweis mit elektronischem Chip, gültig seit 2006 (1.0), 2015 (3.0 mit NFC) und 2025–2026 (4.0 mit europäischem eIDAS-Chip). Er ermöglicht das Auslesen der Inhaberdaten per NFC über das Smartphone, mit kryptografischer Signatur, die Dokumentenbetrug erschwert.
VUTVivienda de Uso Turístico — spanische Ferienwohnung
- Rechtsfigur der Autonomen Gemeinschaft Madrid (Dekret 79/2014) und anderer autonomer Gemeinschaften für eine Wohnung, die für Aufenthalte von weniger als 30 Tagen vermietet wird. Regionale Entsprechungen: HUT in Katalonien, VFT in Andalusien, ETV auf den Balearen. Es gilt eine doppelte Genehmigungspflicht: regionale touristische Zulassung und kommunale städtebauliche Genehmigung.
CTRTMCode des Tourismusregisters der Autonomen Gemeinschaft Madrid
- Registrierungsnummer, die eine VUT in der Autonomen Gemeinschaft Madrid bei der Anmeldung erhält. Sie muss in jeder Werbung für die Wohnung (Airbnb, Booking, Vrbo, eigene Website) sowie außen am Gebäude deutlich sichtbar angegeben werden. Ihr Fehlen ist ein Verstoß gemäß der Ley 1/1999 zur Tourismusordnung Madrids.
RTATourismusregister Andalusiens
- Regionales Register, in dem alle touristischen Unterkünfte Andalusiens eingetragen werden. Jede Ferienwohnung mit touristischer Nutzung (VFT) erhält eine eindeutige RTA-Nummer, die in allen Anzeigen angegeben werden muss. Geregelt ist dies durch das Dekret 28/2016 und die Ley 13/2011 zum Tourismus Andalusiens.
IEETSteuer auf Aufenthalte in touristischen Unterkünften
- Katalanische Regionalsteuer auf Übernachtungen in touristischen Unterkünften, in Kraft seit 2012 und geregelt durch die Llei 5/2017. Sie wird beim Gast erhoben und per Selbstveranlagung mit dem Formular 950 bei der katalanischen Steuerbehörde erklärt. In Barcelona kommt ein eigener kommunaler Zuschlag hinzu.
EcotasaSteuer auf touristische Aufenthalte auf den Balearen (ITS)
- Balearische Abgabe auf Übernachtungen auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera. Geregelt durch die Ley 2/2016, variiert sie je nach Kategorie der Unterkunft und Saison (Hoch-/Nebensaison). Sie wird per Selbstveranlagung mit dem Formular 700 bei der ATIB erklärt. Die Einnahmen fließen in den Fonds zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus.
Formular 950Selbstveranlagung der katalanischen IEET
- Formular zur (in der Regel) vierteljährlichen Selbstveranlagung der Steuer auf Aufenthalte in touristischen Unterkünften in Katalonien, einzureichen bei der katalanischen Steuerbehörde (ATC). Großsteuerzahler reichen es monatlich ein.
DAC7Richtlinie (EU) 2021/514 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich
- EU-Richtlinie, in Kraft seit 2023, die Airbnb, Booking, Vrbo und andere digitale Plattformen verpflichtet, den Steuerbehörden jedes Mitgliedstaats die Daten der Gastgeber und die erzielten Einnahmen zu melden. In Spanien werden die Daten an die AEAT übermittelt, bevor der Gastgeber seine Steuererklärung einreicht.
AEPDSpanische Datenschutzbehörde
- Spanische Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten. Sie hat eine ausdrückliche Position zu Unterkünften: Sie untersagt die Aufbewahrung von Kopien oder Bildern des DNI, der NIE oder des Reisepasses der Gäste, da dies gemäß dem Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO eine übermäßige Datenerhebung darstellt.