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Rechtlicher Leitfaden · Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2026

Das Königliche Dekret 933/2021 erklärt

Das RD 933/2021 regelt die Registrierung und Meldung von Gäste- und Kundendaten in Spanien. Wir erklären, wen es betrifft, welche Pflichten es auferlegt und wie Sie sie erfüllen.

Kurz gesagt

Das Königliche Dekret 933/2021 vom 26. Oktober verpflichtet Beherbergungsbetriebe und Kfz-Vermietungsunternehmen in Spanien, die Daten ihrer Kunden zu registrieren und den Behörden über das SES-System zu melden. Die Meldung muss spätestens innerhalb von 24 Stunden erfolgen, und die Daten sind gemäß der DSGVO zu verarbeiten. In der Praxis wird es seit Ende 2024 vollständig über SES Hospedajes angewendet.

Was ist das Königliche Dekret 933/2021?

Das Königliche Dekret 933/2021 vom 26. Oktober regelt die dokumentarischen und informationstechnischen Registrierungspflichten von Personen und Unternehmen, die in Spanien Beherbergungs- und Kfz-Vermietungstätigkeiten ausüben.

Es ist die Rechtsgrundlage des Systems SES Hospedajes; zugleich aktualisiert und erweitert es die Reisendenregistrierungspflichten, die bereits nach früheren Vorschriften bestanden.

Offizielle Quellen

Wen betrifft das RD 933/2021?

Die Vorschrift betrifft ein breites Spektrum an Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unterkunft und Reisendenmobilität.

  • Beherbergungsbetriebe: Hotels, Hostels, Pensionen, Ferienwohnungen, Landhäuser und Campingplätze.
  • Wohnungen zur touristischen Nutzung sowie deren Verwalter und Vermittler.
  • Kfz-Vermietungsunternehmen.
  • Digitale Plattformen, die an der Buchung oder Vermietung dieser Leistungen beteiligt sind.

Welche Pflichten es auferlegt

Das RD 933/2021 verpflichtet dazu, die Identifikations-, Kontakt- und Aufenthaltsdaten der Kunden zu erheben, sie für den festgelegten Zeitraum aufzubewahren und den Behörden über das SES-System zu melden.

Die Meldung muss spätestens innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Zudem müssen die Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.

Sanktionen bei Nichteinhaltung und wie Sie die Vorschriften erfüllen

Werden Gästedaten nicht registriert oder nicht korrekt gemeldet, kann dies zu Verwaltungssanktionen führen. Über die Geldbuße hinaus stellt wiederholte Nichteinhaltung ein Reputations- und Betriebsrisiko für das Unternehmen dar.

Die Beträge ergeben sich aus dem Organgesetz 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit: Unregelmäßigkeiten beim Führen der Register sind ein leichter Verstoß (100 bis 600 €), und die Verletzung der dokumentarischen Registrierungspflichten kann ein schwerer Verstoß sein (601 bis 30.000 €). Eine verspätete Meldung gilt in der Regel als leichter Verstoß; gar keine Meldung kann ein schwerer sein.

Der sicherste Weg zur Einhaltung ist die Automatisierung des Prozesses. BookCheckin erfasst alle vom RD 933/2021 geforderten Felder, validiert sie und meldet sie innerhalb der gesetzlichen Frist, wobei die Dokumentation verschlüsselt und jederzeit prüfungsbereit aufbewahrt wird.

2026: das NRUA-Urteil und das Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel

2026 ist ein bewegtes Jahr für die Regulierung der Kurzzeitvermietung in Spanien — mit zwei wichtigen juristischen Ereignissen, die man nicht verwechseln sollte, zumal keines von beiden den Meldeschein abschafft.

Das erste ist die Annullierung des NRUA: Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat 2026 das Einheitliche Mietregister und dessen digitalen einheitlichen Schalter (RD 1312/2024) für nichtig erklärt. Das ist eine andere Vorschrift als das RD 933/2021, mit anderem Zweck (ein marktbezogenes Mietregister, kein Sicherheitsregister). Ihr Wegfall beseitigte die NRUA-Nummer, berührt aber weder die regionale Lizenz noch den Meldeschein.

Das zweite ist das Verfahren aus Brüssel: Am 4. Juni 2026 übersandte die Europäische Kommission Spanien ein Aufforderungsschreiben [INFR(2026)4005], weil sie das Reisendenregistrierungssystem des RD 933/2021 für unvereinbar mit der Richtlinie (EU) 2016/680 hält — übermäßige Daten (einschließlich Zahlungs- und GPS-Daten), polizeilicher Zugriff ohne hinreichend enge Zwecke und eine unverhältnismäßige dreijährige Speicherung. Solange das Verfahren läuft, bleibt das RD 933/2021 vollständig in Kraft, und die Meldepflicht ändert sich in nichts.

Offizielle Quellen

Vertiefung zum RD 933/2021

Der Verordnungstext ist kurz, seine praktischen Folgen sind es nicht. Diese Leitfäden behandeln die häufigsten Fragen im Detail:

Verwandte Ressourcen

So erfüllen Sie das RD 933/2021 Schritt für Schritt

Die fünf Schritte, mit denen eine Unterkunft die Registrierungs- und Meldepflichten des Königlichen Dekrets 933/2021 erfüllt.

  1. 1

    Registrieren Sie sich als Meldepflichtiger

    Melden Sie Ihren Betrieb bei SES Hospedajes an (hospedajes.ses.mir.es). Liegt Ihre Unterkunft in Katalonien oder im Baskenland, erfolgt die Anmeldung stattdessen beim Regionalregister der Mossos d’Esquadra bzw. der Ertzaintza.

  2. 2

    Erfassen Sie die Daten aus Anhang I für jeden Gast

    Identifikation, Geburtsdatum, Nationalität, Kontakt- und Wohnsitzdaten sowie die Aufenthalts- und Zahlungsdaten. Sie können sie beim Check-in erfassen — oder besser vor der Ankunft per Online-Check-in.

  3. 3

    Prüfen Sie das Dokument, ohne eine Kopie aufzubewahren

    Vergleichen Sie die Daten mit dem Ausweisdokument. Seit Juni 2025 hat die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) klargestellt, dass das Aufbewahren einer Kopie nicht zulässig ist: Das Gesetz verlangt die Daten, nicht ein Bild.

  4. 4

    Melden Sie die Daten innerhalb von maximal 24 Stunden

    Übermitteln Sie den Meldeschein innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Gastes an SES Hospedajes (oder das Regionalregister) und bewahren Sie den Nachweis bzw. den Lote-Code der Übermittlung auf.

  5. 5

    Bewahren Sie das Register drei Jahre auf

    Führen Sie das dokumentarische Register Ihrer Meldungen drei Jahre lang und halten Sie es für Kontrollen der Behörden bereit.

Häufig gestellte Fragen

Wann trat das RD 933/2021 in Kraft?+

Das Königliche Dekret 933/2021 datiert vom 26. Oktober 2021. In der Praxis wird es seit Ende 2024 vollständig über die Plattform SES Hospedajes angewendet.

Betrifft das RD 933/2021 nur Hotels?+

Nein. Es betrifft alle Arten touristischer Unterkünfte — Wohnungen, Landhäuser, Campingplätze — und ebenso Kfz-Vermietungsunternehmen.

Was passiert, wenn ich das RD 933/2021 nicht einhalte?+

Nichteinhaltung kann zu Verwaltungssanktionen führen. Die Automatisierung von Registrierung und Meldung mit einem Tool wie BookCheckin senkt dieses Risiko auf nahezu null.

Ist das RD 933/2021 mit der DSGVO vereinbar?+

Ja. Die Vorschrift verlangt eine Datenverarbeitung gemäß der DSGVO. BookCheckin speichert die Informationen verschlüsselt und bewahrt sie nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum auf.

Wie hoch sind die Bußgelder des RD 933/2021?+

Sie ergeben sich aus dem Organgesetz 4/2015: Unregelmäßigkeiten beim Führen der Register sind ein leichter Verstoß mit 100 bis 600 €, und die Verletzung der dokumentarischen Registrierungspflichten kann ein schwerer Verstoß mit 601 bis 30.000 € sein. Eine verspätete Meldung gilt meist als leicht; gar keine Meldung kann schwer wiegen.

Wie lange muss das Reisendenregister aufbewahrt werden?+

Drei Jahre ab der Meldung. Das RD 933/2021 verlangt, das dokumentarische Register der Meldungen über diesen Zeitraum für die Behörden bereitzuhalten. Genau diesen Punkt stellt die Europäische Kommission in ihrem Verfahren von 2026 infrage — solange die Vorschrift aber nicht geändert ist, bleibt es bei drei Jahren.

Welche Daten verlangt das RD 933/2021 über die Identität des Gastes hinaus?+

Anhang I umfasst neben der Identifikation (Name, Dokument, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht) die Kontakt- und Wohnsitzdaten des Gastes sowie die Daten des Vorgangs: An- und Abreisedatum, Buchungs- und Zahlungsdaten. Auch Minderjährige werden registriert, mit Angabe ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum verantwortlichen Erwachsenen.

Setzt das Verfahren der Europäischen Kommission das RD 933/2021 aus?+

Nein. Das Aufforderungsschreiben vom Juni 2026 [INFR(2026)4005] eröffnet ein Verfahren zwischen der Kommission und dem spanischen Staat, setzt die Vorschrift aber nicht aus: Der Meldeschein bleibt genauso verpflichtend und sanktionierbar wie zuvor, während Spanien antwortet oder das Dekret reformiert.

Ist das RD 933/2021 dasselbe wie das NRUA?+

Nein. Das NRUA (Einheitliches Mietregister) wurde durch eine andere Vorschrift geschaffen, das RD 1312/2024, und 2026 vom Obersten Gerichtshof annulliert. Das RD 933/2021 regelt den Meldeschein an SES Hospedajes und bleibt vollständig in Kraft: Die NRUA-Annullierung berührt es nicht.

Gilt das RD 933/2021 auch in Katalonien und im Baskenland?+

Die Registrierungs- und Meldepflicht besteht dort genauso, aber das Ziel der Meldung ändert sich: In Katalonien geht der Meldeschein an das Register der Mossos d’Esquadra und im Baskenland an das der Ertzaintza, nicht an SES Hospedajes. BookCheckin automatisiert derzeit nur die Übermittlung an das nationale SES Hospedajes und betreut keine Unterkünfte in diesen beiden Regionen.

Erfüllen Sie das RD 933/2021 ohne Papierkram

BookCheckin automatisiert die Registrierung und Meldung Ihrer Gäste.

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