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Bußgelder nach dem RD 933/2021: Sanktionen bei fehlender Gästeregistrierung

Sergio Ruano Madrid··6 min

Wenn Sie die Daten Ihrer Gäste nicht melden, hat das finanzielle Folgen. Wir erklären Ihnen, woher die Sanktionen stammen und wie Sie dieses Risiko vollständig ausschließen.

Was das RD 933/2021 genau vorschreibt

Das Königliche Dekret 933/2021 verpflichtet Beherbergungsbetriebe und Autovermietungen dazu, ihre Kunden zu registrieren und deren Daten den Behörden zu melden. Diese Meldung erfolgt über SES Hospedajes innerhalb einer Frist von maximal 24 Stunden.

Das Dekret legt die Pflicht fest und stuft Verstöße in Artikel 8 als leichte oder schwere Ordnungswidrigkeiten ein. Für die Beträge und das Verfahren verweist es auf das Organgesetz 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Woher die Bußgelder stammen: das Sicherheitsgesetz

Das RD 933/2021 stuft die Verstöße ein, doch die Höhe der Bußgelder und das Sanktionsverfahren richten sich nach Kapitel V des Organgesetzes 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Anders gesagt: Das Dekret legt fest, was Sie tun müssen und wie jeder Verstoß eingestuft wird; das Organgesetz 4/2015 bestimmt, wie hoch die Kosten dafür sind.

Welche Verstöße geahndet werden

Es gibt nicht nur eine Art von Verstoß. Eine Kontrolle kann sehr unterschiedliche Situationen ahnden:

  • Gäste nicht registrieren und ihre Daten nicht melden.
  • Die Reisendenmeldung nach Ablauf der 24-Stunden-Frist einreichen.
  • Unvollständige oder ungenaue Daten oder Daten ohne die Unterschrift des Reisenden übermitteln.
  • Die Informationen nicht für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren.

Wie hoch die Bußgelder ausfallen können

Verstöße gegen die Reisendenregistrierung werden in zwei Stufen eingeteilt. Leichte Verstöße — etwa eine verspätete Meldung oder kleinere Unregelmäßigkeiten — werden mit Bußgeldern von 100 bis 600 Euro geahndet. Bei schweren Verstößen — etwa dem Fehlen eines Registers oder der unterlassenen Meldung der Daten — reicht der Rahmen von 601 bis 30.000 Euro.

Die genaue Höhe hängt von der Einstufung des Verstoßes, einer möglichen Wiederholung und den Umständen des Einzelfalls ab. Für Ihren konkreten Fall empfiehlt sich die Konsultation des offiziellen Textes des RD 933/2021 und des Organgesetzes 4/2015 oder eines Rechtsberaters.

Wie Sie das Risiko vollständig ausschließen

Die meisten Sanktionen entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Nachlässigkeit: eine Meldung, die zu spät verschickt wird, eine falsch abgeschriebene Angabe, eine Ankunft, die an einem hektischen Tag ungemeldet bleibt.

BookCheckin beseitigt diesen Spielraum für Fehler: Es erfasst die Gästedaten vor der Ankunft, validiert sie und meldet sie automatisch fristgerecht an SES Hospedajes, wobei der Beleg für jede Übermittlung gespeichert wird. Die Einhaltung der Vorschriften hängt nicht mehr davon ab, dass sich jemand daran erinnert.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch kann das Bußgeld für eine nicht eingereichte Reisendenmeldung sein?+

Leichte Verstöße gegen das RD 933/2021 werden mit Bußgeldern von 100 bis 600 € geahndet, schwere mit 601 bis 30.000 €. Die genaue Höhe hängt von der Einstufung des Verstoßes, einer Wiederholung und den Umständen des Falls ab, gemäß dem Organgesetz 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Was gilt als schwerer Verstoß gegen das RD 933/2021?+

Das Fehlen eines Gästeregisters, die unterlassene Meldung der Daten an SES Hospedajes oder die Angabe falscher Informationen gelten als schwere Verstöße (601-30.000 €). Eine verspätete Meldung oder unvollständige Daten werden in der Regel als leichter Verstoß eingestuft (100-600 €).

Wer verhängt die Sanktionen bei der Reisendenregistrierung?+

Zuständig für die Verhängung der Sanktionen sind das Innenministerium und die Regierungsdelegationen, gemäß dem Organgesetz 4/2015. In Katalonien und im Baskenland können die autonomen Gemeinschaften mit eigener Polizei das Sanktionsverfahren einleiten.

Gibt es eine Verjährungsfrist für Bußgelder nach dem RD 933/2021?+

Ja. Gemäß dem Organgesetz 4/2015 verjähren leichte Verstöße nach 6 Monaten, schwere nach einem Jahr und sehr schwere nach 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Begehung. Verhängte Sanktionen verjähren nach einem Jahr (leicht), 2 Jahren (schwer) und 3 Jahren (sehr schwer).

Bekomme ich ein Bußgeld, wenn mir bei einer Angabe in der Meldung ein Fehler unterläuft?+

Vereinzelte und behebbare Fehler führen selten zu einer Sanktion. Sanktioniert wird die wiederholte Praxis, ungenaue, unvollständige oder verspätete Daten zu übermitteln. Deshalb ist es entscheidend, die Validierung und den Versand zu automatisieren.

Wenn ich die Meldung mit einer Software wie BookCheckin automatisiere, bin dann ich der rechtlich Verantwortliche?+

Ja. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt immer beim Inhaber der Unterkunft. BookCheckin fungiert als Auftragsverarbeiter (DSGVO) und garantiert die fristgerechte Übermittlung sowie die Aufbewahrung des Belegs, doch der gegenüber der Verwaltung Verpflichtete bleibt der Gastgeber.

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