Was ist SES Hospedajes?
SES Hospedajes ist die Plattform des spanischen Innenministeriums, über die touristische Unterkünfte die Daten ihrer Gäste melden. Wir erklären, was das ist, wen es betrifft und wie Sie die Vorschriften mühelos einhalten.
Kurz gesagt
SES Hospedajes ist die Plattform des spanischen Innenministeriums, über die jede touristische Unterkunft in Spanien die Daten ihrer Gäste meldet. Sie hat die früheren Systeme Webpol und Hospederías abgelöst und ist seit Ende 2024 voll in Betrieb. Die Meldung muss gemäß dem Königlichen Dekret 933/2021 spätestens 24 Stunden nach der Ankunft des Gastes erfolgen.
Was ist SES Hospedajes?
SES Hospedajes ist die digitale Plattform des spanischen Innenministeriums, über die Beherbergungsbetriebe den Behörden die Daten der bei ihnen untergebrachten Personen melden.
Sie ist Teil des Systems SES (Sistema de Entrada de Viajeros) und ersetzt ältere Meldesysteme wie Webpol und Hospederías. Sie ist seit Ende 2024 voll in Betrieb.
Ziel ist es, die Reisendenregistrierung zu zentralisieren und zu digitalisieren, die bisher über Papierformulare oder verstreute Systeme abgewickelt wurde.
Offizielle Quellen
- hospedajes.ses.mir.es— Offizielles SES-Hospedajes-Portal (Innenministerium)
- BOE-A-2021-17461 — Königliches Dekret 933/2021— Konsolidierter Text im spanischen Staatsanzeiger (BOE)
- interior.gob.es— Innenministerium — institutionelle Informationen
Wer ist zur Nutzung von SES Hospedajes verpflichtet?
Die Pflicht gilt für jeden Betrieb, der eine Beherbergungstätigkeit ausübt, unabhängig von seiner Größe.
- ✓Hotels, Hostels und Pensionen.
- ✓Ferienwohnungen und Wohnungen zur touristischen Nutzung.
- ✓Landhäuser und ländliche Tourismusunterkünfte.
- ✓Campingplätze und Zeltplätze.
- ✓Plattformen und Verwalter, die bei der Vermietung dieser Unterkünfte vermitteln.
Welche Daten zu melden sind und innerhalb welcher Frist
Für jeden Gast muss ein umfangreicher Datensatz gemeldet werden: Identifikation (Vorname, Nachnamen, Dokumenttyp und -nummer), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontakt- und Wohnsitzdaten sowie Angaben zur Buchung, zum Aufenthaltszeitraum und zur Zahlung.
Auch die Daten von Minderjährigen, einschließlich Kindern unter 14 Jahren, müssen erfasst werden, wobei ihr Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen anzugeben ist.
Die Meldung muss spätestens 24 Stunden nach der Ankunft des Gastes (Check-in) erfolgen.
Wie Sie SES Hospedajes mühelos einhalten
Diese Meldung manuell, Gast für Gast, durchzuführen kostet Stunden und begünstigt Fehler. BookCheckin automatisiert den gesamten Prozess von Anfang bis Ende.
Der Gast schließt seinen Online-Check-in vor der Ankunft ab: Er scannt sein Dokument, überprüft seine Daten und unterschreibt. BookCheckin validiert die Informationen und meldet sie innerhalb der gesetzlichen Frist an SES Hospedajes und bewahrt den Nachweis auf.
Die häufigsten Fragen: Minderjährige, Ausländer, Fristen und Fehler
Der allgemeine Ablauf von SES Hospedajes ist einfach, aber die meisten konkreten Fragen betreffen bestimmte Fälle: wie man einen Minderjährigen registriert, welches Dokument für einen ausländischen Gast gültig ist, was zu tun ist, wenn die 24-Stunden-Frist überschritten wird, oder wie man eine bereits gesendete Meldung korrigiert. Jeden dieser Fälle behandeln wir ausführlich in einem eigenen Leitfaden:
Verwandte Ressourcen
- Minderjährige bei SES Hospedajes registrieren— Die 14-Jahre-Regel und das Verwandtschaftsfeld, das Pflichtangabe und häufiger Ablehnungsgrund ist
- Ausländische Gäste: Reisepass, NIE und Personalausweis— Welches Dokument je nach Staatsangehörigkeit gültig ist und wann die Stützdokumentnummer angegeben wird
- Verspätete Reisendenmeldung bei SES Hospedajes— Was passiert, wenn die 24-Stunden-Frist überschritten wird: leichter oder schwerer Verstoß
- Eine bereits gesendete Meldung stornieren oder korrigieren— Warum es keine „Bearbeiten“-Funktion gibt und wie man eine Angabe durch Stornierung des Datensatzes korrigiert
- Digitales Zertifikat und Cl@ve: Zugang und Anmeldefehler— Wie der Zugang zum Portal funktioniert und warum der Fehler 401 fast nie am Zertifikat liegt
- Gästeregistrierung in Katalonien und im Baskenland— Warum diese beiden Regionen SES Hospedajes nicht nutzen
So melden Sie Gästedaten bei SES Hospedajes — Schritt für Schritt
Verfahren zur Übermittlung von Gästedaten an SES Hospedajes innerhalb der gesetzlichen 24-Stunden-Frist.
- 1
Öffnen Sie das SES-Hospedajes-Portal
Rufen Sie https://hospedajes.ses.mir.es in einem Browser auf. Das Portal ist der nationale Zugangspunkt des spanischen Innenministeriums zum System.
- 2
Geben Sie die Zugangsdaten Ihres Betriebs ein
Melden Sie sich mit dem Benutzernamen und Passwort an, die der Unterkunft bei der Registrierung als meldepflichtige Stelle zugewiesen wurden. Falls Sie noch nicht registriert sind, beantragen Sie die Registrierung zunächst über das Portal.
- 3
Laden Sie die XML-Sammelmeldung (lote) mit den Reisendendaten hoch
Erstellen Sie eine XML-Datei mit den 21 Pflichtfeldern pro Gast und dem Feld soporteDocumento, oder geben Sie die Daten manuell im Formular ein. Jede gebündelte Übermittlung wird als lote bezeichnet.
- 4
Bestätigen Sie die Übermittlung der Sammelmeldung
Prüfen Sie den Inhalt des lote und bestätigen Sie ihn. Das System verarbeitet die Datensätze und weist unvollständige oder fehlerhafte Einträge zurück, sodass Sie diese vor Ablauf der 24 Stunden korrigieren können.
- 5
Speichern Sie den lote-Code als Nachweis
Nach Annahme gibt SES Hospedajes einen eindeutigen lote-Code zurück. Bewahren Sie ihn auf: Er ist der rechtliche Nachweis, dass die Meldung fristgerecht erfolgt ist, und erfüllt Ihre Pflicht nach dem RD 933/2021.
Häufig gestellte Fragen
Ist SES Hospedajes verpflichtend?+
Ja. Jeder Beherbergungsbetrieb in Spanien muss die Daten seiner Gäste über das SES-System des Innenministeriums melden.
Was ist aus Webpol und Hospederías geworden?+
Die alten Systeme Webpol und Hospederías wurden durch die Plattform SES Hospedajes ersetzt, die die Reisendenmeldung landesweit zentralisiert.
Wie viel Zeit habe ich, um die Daten zu übermitteln?+
Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Gastes erfolgen. Mit BookCheckin erfolgt die Übermittlung automatisch und dauert nur Sekunden.
Müssen Minderjährige registriert werden?+
Ja. Auch die Daten von Minderjährigen, einschließlich Kindern unter 14 Jahren, müssen gemeldet werden, wobei ihr Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen anzugeben ist.
Was passiert, wenn ich die Meldung verspätet einreiche?+
Eine verspätete Meldung ist bereits ein Verstoß, der in der Regel als leichter Verstoß eingestuft wird (100 bis 600 €). Trotzdem ist es besser, sie verspätet einzureichen, als sie gar nicht zu übermitteln: Wird der Aufenthalt gar nicht gemeldet, kann dies gemäß dem Organgesetz 4/2015 als schwerer Verstoß eingestuft werden (601 bis 30.000 €).
Kann man eine bereits gesendete Meldung korrigieren oder stornieren?+
SES Hospedajes bietet keine „Bearbeiten“-Funktion für eine bereits übermittelte Meldung. Um eine Angabe zu korrigieren, muss der Datensatz storniert werden (mit dem vom System bei der Annahme zurückgegebenen Code) und der gesamte Aufenthalt erneut mit den korrekten Daten gemeldet werden.
Welches Dokument ist für einen ausländischen Gast gültig?+
Der Reisepass ist für jede Staatsangehörigkeit gültig. Ein in Spanien ansässiger Ausländer weist sich mit seinem NIE/TIE aus, und ein EU-Bürger kann zusätzlich seinen nationalen Personalausweis verwenden. Die Stützdokumentnummer (drei Buchstaben und sechs Ziffern beim DNI; ein „E“ gefolgt von acht Ziffern beim NIE) wird nur mit DNI oder NIE angegeben, niemals mit einem Reisepass.
Darf ich eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Gastes aufbewahren?+
Nein. Seit Juni 2025 hat die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) klargestellt, dass die Aufbewahrung einer Kopie des Dokuments nicht zulässig ist — weder als Fotokopie, Scan noch Foto. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erfassung der Daten aus Anhang I, nicht ein Bild des Dokuments.
Wie meldet man sich im SES-Hospedajes-Portal an?+
Mit einem elektronischen Identifikationsmittel: digitales Zertifikat der FNMT, elektronischer Personalausweis (DNI) oder Cl@ve. Das ist etwas anderes als die Meldedaten (Benutzername und Passwort), die jede Unterkunft verwendet, um Meldungen über ein angebundenes System zu übermitteln.
Gilt SES Hospedajes auch in Katalonien und im Baskenland?+
Nein. Diese beiden Regionen verfügen über eigene Polizeikräfte, und Unterkünfte melden die Daten ihrer Gäste den Mossos d’Esquadra bzw. der Ertzaintza statt SES Hospedajes. BookCheckin automatisiert derzeit nur die Meldung an das nationale SES Hospedajes; für Unterkünfte in Katalonien oder im Baskenland bieten wir diese regionale Meldung nicht an.
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