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Rechtlicher Leitfaden · Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2026

SES Hospedajes: was es ist, Anmeldung und Meldung 2026

SES Hospedajes ist die Plattform des spanischen Innenministeriums, über die touristische Unterkünfte die Daten ihrer Gäste melden. Wir erklären, was das ist, wen es betrifft und wie Sie die Vorschriften mühelos einhalten.

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Kurz gesagt

SES Hospedajes ist die Plattform des spanischen Innenministeriums, über die jede touristische Unterkunft in Spanien die Daten ihrer Gäste meldet. Sie hat die früheren Systeme Webpol und Hospederías abgelöst und ist seit Ende 2024 voll in Betrieb. Die Meldung muss gemäß dem Königlichen Dekret 933/2021 spätestens 24 Stunden nach der Ankunft des Gastes erfolgen.

Was ist SES Hospedajes?

SES Hospedajes ist die digitale Plattform des spanischen Innenministeriums, über die Beherbergungsbetriebe den Behörden die Daten der bei ihnen untergebrachten Personen melden.

Sie ist Teil des Systems SES (Sistema de Entrada de Viajeros) und ersetzt ältere Meldesysteme wie Webpol und Hospederías. Sie ist seit Ende 2024 voll in Betrieb.

Ziel ist es, die Reisendenregistrierung zu zentralisieren und zu digitalisieren, die bisher über Papierformulare oder verstreute Systeme abgewickelt wurde.

Offizielle Quellen

Wer ist zur Nutzung von SES Hospedajes verpflichtet?

Die Pflicht gilt für jeden Betrieb, der eine Beherbergungstätigkeit ausübt, unabhängig von seiner Größe.

  • Hotels, Hostels und Pensionen.
  • Ferienwohnungen und Wohnungen zur touristischen Nutzung.
  • Landhäuser und ländliche Tourismusunterkünfte.
  • Campingplätze und Zeltplätze.
  • Plattformen und Verwalter, die bei der Vermietung dieser Unterkünfte vermitteln.

Schritt für Schritt anmelden: arrendador, Unterkunft und Cl@ve

Bevor Sie überhaupt eine Meldung übermitteln können, müssen Sie sich im System anmelden. Die Anmeldung stützt sich auf zwei Begriffe, die man nicht verwechseln sollte: den arrendador — das Unternehmen oder die Einzelperson, die Inhaber der Beherbergungstätigkeit und damit meldepflichtig und gegenüber der Verwaltung verantwortlich ist — und die Unterkunft, also jede konkrete physische Immobilie, in der Reisende beherbergt werden. Ein und derselbe arrendador kann eine oder viele Unterkünfte haben.

Der Vorgang läuft über das elektronische Amt und verlangt ein elektronisches Identifizierungsmittel: ein digitales Zertifikat der FNMT (für Einzelpersonen oder Unternehmensvertreter), den elektronischen DNI oder Cl@ve. Ohne eines davon gelangen Sie nicht einmal zum Anmeldeformular.

Das digitale Zertifikat ist der gängigste Weg, vor allem wenn die Tätigkeit von einem Unternehmen ausgeübt wird. Es muss gültig und korrekt in dem Browser installiert sein, aus dem Sie sich anmelden: ein abgelaufenes — oder in einem anderen Browser installiertes — Zertifikat ist der häufigste Grund dafür, dass das Amt Sie nicht einlässt. Cl@ve ist die Alternative, wenn Sie kein Zertifikat verwalten möchten, mit einer eigenen Voraussetzung: der vorherigen Registrierung bei Cl@ve.

Wenn Sie den Inhaber anmelden, ordnet ihm das System einen arrendador-Code zu, der ihn als Meldepflichtigen ausweist und in der Kopfzeile jeder Meldung mitgeschickt wird: So weiß SES Hospedajes, wer die Meldung einreicht. Jede Unterkunft, die Sie anschließend anmelden, erhält ihren eigenen Unterkunftscode, der die konkrete Immobilie in jeder Meldung identifiziert, und generiert ihre eigenen Kommunikationszugangsdaten: einen Benutzernamen und ein Passwort speziell für den Übermittlungsdienst.

Diese Zugangsdaten für die Übermittlung sind nicht dasselbe wie das Zertifikat oder Cl@ve, mit denen Sie sich im Amt anmelden, und sie zu verwechseln ist die häufigste Stolperfalle bei der ersten Übermittlung. Der Fehler 401 stammt fast nie vom Zertifikat, sondern von einem unsichtbaren Leerzeichen, das beim Einfügen von Benutzername oder Passwort mitkopiert wurde: Geben Sie sie ohne Leerzeichen davor oder dahinter erneut ein. Bei Bedarf lassen sie sich im elektronischen Amt neu generieren — die vorherigen verlieren dann ihre Gültigkeit und müssen in jedem verbundenen System aktualisiert werden, das sie verwendet.

Die Struktur ist mehrschichtig: ein arrendador (der Meldepflichtige) → mehrere Unterkünfte (jede Immobilie) → jede Unterkunft mit ihrem Code und ihren Zugangsdaten für die Übermittlung. Genau dieses Schema ist für Verwalter mehrerer Unterkünfte gedacht, denn ein eigenes Konto pro Immobilie ist nicht nötig. Und wenn Sie Wohnungen mehrerer Eigentümer verwalten und jeder Inhaber seiner eigenen Tätigkeit ist, ist jeder Eigentümer für das System ein eigener arrendador mit seinen eigenen Unterkünften: Für jede Immobilie sollten Sie genau wissen, im Namen welches Inhabers gemeldet wird, denn der arrendador ist derjenige, der rechtlich für die Meldung verantwortlich ist.

Mit der Anmeldung beginnt die laufende Pflicht: jeden Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Gastes zu melden und den Lote-Code aufzubewahren, den das System bei Annahme der Übermittlung zurückgibt und der als Nachweis der fristgerechten Meldung dient. Der Anmeldeweg sieht der Reihe nach immer so aus:

  • Legen Sie Ihr elektronisches Identifizierungsmittel bereit: digitales Zertifikat, elektronischer DNI oder Cl@ve — bei Cl@ve mit vorher abgeschlossener Registrierung.
  • Melden Sie den arrendador an, den Inhaber der Beherbergungstätigkeit: Er erhält den arrendador-Code und ist rechtlich für die Meldungen verantwortlich.
  • Melden Sie jede Unterkunft unter demselben arrendador an; jede Immobilie erhält ihren eigenen Unterkunftscode.
  • Bewahren Sie die Kommunikationszugangsdaten jeder Unterkunft auf — Benutzername und Passwort des Übermittlungsdienstes —, kopiert ohne Leerzeichen davor oder dahinter.
  • Zum Wachsen fügen Sie neue Unterkünfte demselben arrendador hinzu: Die Anmeldung des Inhabers muss nicht jedes Mal wiederholt werden.

Verwandte Ressourcen

Welche Daten zu melden sind und innerhalb welcher Frist

Für jeden Gast muss ein umfangreicher Datensatz gemeldet werden: Identifikation (Vorname, Nachnamen, Dokumenttyp und -nummer), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontakt- und Wohnsitzdaten sowie Angaben zur Buchung, zum Aufenthaltszeitraum und zur Zahlung.

Auch die Daten von Minderjährigen, einschließlich Kindern unter 14 Jahren, müssen erfasst werden, wobei ihr Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen anzugeben ist.

Die Meldung muss spätestens 24 Stunden nach der Ankunft des Gastes (Check-in) erfolgen.

Welches Dokument gilt und wann die Stützdokumentnummer übermittelt wird
DokumentWer es nutztWird die Stützdokumentnummer übermittelt?
DNISpanische StaatsangehörigeJa
NIE / TIEIn Spanien ansässige AusländerJa
Nationaler Personalausweis eines anderen EU-LandesEU-BürgerNein
ReisepassJede StaatsangehörigkeitNein

Die Stützdokumentnummer besteht aus drei Buchstaben und sechs Ziffern beim DNI und aus einem „E“ gefolgt von acht Ziffern beim NIE. Beim Reisepass wird sie nie übermittelt.

Zeitstrahl der 24-Stunden-Regel des Königlichen Dekrets 933/2021: Ab dem Check-in des Gastes besteht ein Zeitfenster von 24 Stunden zur Meldung; nach Ablauf dieser Frist gilt die Meldung als verspätet.

Wie Sie SES Hospedajes mühelos einhalten

Diese Meldung manuell, Gast für Gast, durchzuführen kostet Stunden und begünstigt Fehler. BookCheckin automatisiert den gesamten Prozess von Anfang bis Ende.

Der Gast schließt seinen Online-Check-in vor der Ankunft ab: Er scannt sein Dokument, überprüft seine Daten und unterschreibt. BookCheckin validiert die Informationen und meldet sie innerhalb der gesetzlichen Frist an SES Hospedajes und bewahrt den Nachweis auf.

Diagramm des Meldeablaufs an SES Hospedajes in fünf Schritten: bestätigte Buchung, Check-in des Gastes, erstellte Meldung, Übermittlung an SES Hospedajes und Empfangsbestätigung bzw. Nachweis.

Die häufigsten Fragen: Minderjährige, Ausländer, Fristen und Fehler

Der allgemeine Ablauf von SES Hospedajes ist einfach, aber die meisten konkreten Fragen betreffen bestimmte Fälle: wie man einen Minderjährigen registriert, welches Dokument für einen ausländischen Gast gültig ist, was zu tun ist, wenn die 24-Stunden-Frist überschritten wird, oder wie man eine bereits gesendete Meldung korrigiert. Jeden dieser Fälle behandeln wir ausführlich in einem eigenen Leitfaden:

Sanktionen bei Verstößen (RD 933/2021 + Organgesetz 4/2015)
Art des VerstoßesBußgeldTypischer Fall
Leicht100 bis 600 €Meldung nach Ablauf der 24-Stunden-Frist
Schwer601 bis 30.000 €Aufenthalt gar nicht gemeldet

Beträge nach dem Organgesetz 4/2015. Die konkrete Einstufung trifft die Bußgeldbehörde: Eine verspätete Meldung gilt in der Regel als leichter Verstoß; den Aufenthalt gar nicht zu melden, kann schwer sein.

Verwandte Ressourcen

So melden Sie Gästedaten bei SES Hospedajes — Schritt für Schritt

Verfahren zur Übermittlung von Gästedaten an SES Hospedajes innerhalb der gesetzlichen 24-Stunden-Frist.

  1. 1

    Öffnen Sie das SES-Hospedajes-Portal

    Rufen Sie https://hospedajes.ses.mir.es in einem Browser auf. Das Portal ist der nationale Zugangspunkt des spanischen Innenministeriums zum System.

  2. 2

    Geben Sie die Zugangsdaten Ihres Betriebs ein

    Melden Sie sich mit dem Benutzernamen und Passwort an, die der Unterkunft bei der Registrierung als meldepflichtige Stelle zugewiesen wurden. Falls Sie noch nicht registriert sind, beantragen Sie die Registrierung zunächst über das Portal.

  3. 3

    Laden Sie die XML-Sammelmeldung (lote) mit den Reisendendaten hoch

    Erstellen Sie eine XML-Datei mit den 21 Pflichtfeldern pro Gast und dem Feld soporteDocumento, oder geben Sie die Daten manuell im Formular ein. Jede gebündelte Übermittlung wird als lote bezeichnet.

  4. 4

    Bestätigen Sie die Übermittlung der Sammelmeldung

    Prüfen Sie den Inhalt des lote und bestätigen Sie ihn. Das System verarbeitet die Datensätze und weist unvollständige oder fehlerhafte Einträge zurück, sodass Sie diese vor Ablauf der 24 Stunden korrigieren können.

  5. 5

    Speichern Sie den lote-Code als Nachweis

    Nach Annahme gibt SES Hospedajes einen eindeutigen lote-Code zurück. Bewahren Sie ihn auf: Er ist der rechtliche Nachweis, dass die Meldung fristgerecht erfolgt ist, und erfüllt Ihre Pflicht nach dem RD 933/2021.

Häufig gestellte Fragen

Ist SES Hospedajes verpflichtend?+

Ja. Jeder Beherbergungsbetrieb in Spanien muss die Daten seiner Gäste über das SES-System des Innenministeriums melden.

Was ist aus Webpol und Hospederías geworden?+

Die alten Systeme Webpol und Hospederías wurden durch die Plattform SES Hospedajes ersetzt, die die Reisendenmeldung landesweit zentralisiert.

Wie viel Zeit habe ich, um die Daten zu übermitteln?+

Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Gastes erfolgen. Mit BookCheckin erfolgt die Übermittlung automatisch und dauert nur Sekunden.

Müssen Minderjährige registriert werden?+

Ja. Auch die Daten von Minderjährigen, einschließlich Kindern unter 14 Jahren, müssen gemeldet werden, wobei ihr Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen anzugeben ist.

Was passiert, wenn ich die Meldung verspätet einreiche?+

Eine verspätete Meldung ist bereits ein Verstoß, der in der Regel als leichter Verstoß eingestuft wird (100 bis 600 €). Trotzdem ist es besser, sie verspätet einzureichen, als sie gar nicht zu übermitteln: Wird der Aufenthalt gar nicht gemeldet, kann dies gemäß dem Organgesetz 4/2015 als schwerer Verstoß eingestuft werden (601 bis 30.000 €).

Kann man eine bereits gesendete Meldung korrigieren oder stornieren?+

SES Hospedajes bietet keine „Bearbeiten“-Funktion für eine bereits übermittelte Meldung. Um eine Angabe zu korrigieren, muss der Datensatz storniert werden (mit dem vom System bei der Annahme zurückgegebenen Code) und der gesamte Aufenthalt erneut mit den korrekten Daten gemeldet werden.

Welches Dokument ist für einen ausländischen Gast gültig?+

Der Reisepass ist für jede Staatsangehörigkeit gültig. Ein in Spanien ansässiger Ausländer weist sich mit seinem NIE/TIE aus, und ein EU-Bürger kann zusätzlich seinen nationalen Personalausweis verwenden. Die Stützdokumentnummer (drei Buchstaben und sechs Ziffern beim DNI; ein „E“ gefolgt von acht Ziffern beim NIE) wird nur mit DNI oder NIE angegeben, niemals mit einem Reisepass.

Darf ich eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Gastes aufbewahren?+

Nein. Seit Juni 2025 hat die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) klargestellt, dass die Aufbewahrung einer Kopie des Dokuments nicht zulässig ist — weder als Fotokopie, Scan noch Foto. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erfassung der Daten aus Anhang I, nicht ein Bild des Dokuments.

Wie meldet man sich im SES-Hospedajes-Portal an?+

Mit einem elektronischen Identifikationsmittel: digitales Zertifikat der FNMT, elektronischer Personalausweis (DNI) oder Cl@ve. Das ist etwas anderes als die Meldedaten (Benutzername und Passwort), die jede Unterkunft verwendet, um Meldungen über ein angebundenes System zu übermitteln.

Gilt SES Hospedajes auch in Katalonien und im Baskenland?+

Nein. Diese beiden Regionen verfügen über eigene Polizeikräfte, und Unterkünfte melden die Daten ihrer Gäste den Mossos d’Esquadra bzw. der Ertzaintza statt SES Hospedajes. BookCheckin übermittelt automatisch an das nationale SES Hospedajes und deckt Katalonien auf einem anderen Weg ab: Sie hinterlegen bei der Unterkunft die Betriebskennung, die Ihnen die Mossos zugeteilt haben, und BookCheckin erstellt die Gästedatei in deren offiziellem Format — hochladen auf registreviatgers.mossos.gencat.cat müssen Sie sie selbst. Für das Baskenland mit der Ertzaintza bieten wir diese regionale Meldung noch nicht an.

Automatisieren Sie Ihre Meldung an SES Hospedajes

Lassen Sie BookCheckin die Gästemeldung für Sie übernehmen — fehlerfrei und fristgerecht.

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