Der ultimative Leitfaden, um sich 2026 bei SES Hospedajes anzumelden und Ihre erste Reisendenmeldung einzureichen: was Sie vorher brauchen, jede einzelne Eingabemaske, die Pflichtangaben und was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht.
Kurz gesagt
Die Anmeldung bei SES Hospedajes ist kostenlos und erfolgt im elektronischen Amt (hospedajes.ses.mir.es), indem Sie sich mit einem digitalen Zertifikat, dem elektronischen DNI oder Cl@ve ausweisen. Zuerst melden Sie das Inhaberunternehmen oder die Einzelperson (den arrendador) an, dann jede Unterkunft — die ihren eigenen Benutzernamen und ihr eigenes Passwort für die Übermittlung generiert — und schließlich reichen Sie pro Aufenthalt eine Meldung innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem Check-in ein.
In Katalonien und im Baskenland geht die Meldung nicht an SES Hospedajes, sondern an die Systeme der Mossos d’Esquadra und der Ertzaintza. Anmeldung und Einreichung im Amt sind kostenlos: Kosten entstehen gegebenenfalls durch das Tool, mit dem Sie die Datenerfassung automatisieren.
Was SES Hospedajes ist und wer sich anmelden muss
SES Hospedajes ist die Plattform des spanischen Innenministeriums, über die touristische Unterkünfte die Daten ihrer Gäste an die staatlichen Sicherheitskräfte melden. 2024 ersetzte sie Webpol (Nationalpolizei) und Hospederías (Guardia Civil) und ist seit der vollständigen Anwendung des Königlichen Dekrets 933/2021 der verpflichtende Weg.
Die Pflicht betrifft jede Unterkunft — Hotels, Ferienwohnungen, Landhäuser, Hostels, Campingplätze — unabhängig von ihrer Größe, sowie Plattformen und Autovermietungen. Wenn Sie Reisende gegen Bezahlung beherbergen, gilt sie ab dem ersten Gast.
Die korrekte Anmeldung ist der erste Schritt, aber nicht der einzige: Danach müssen Sie für jeden Aufenthalt fristgerecht eine Meldung einreichen. Dieser Leitfaden deckt den gesamten Weg ab, von der ersten Maske des elektronischen Amts bis zur Bestätigung Ihrer Einreichung.
Bevor Sie beginnen: was Sie bereithalten sollten
Die Anmeldung hakt fast immer daran, dass die Unterlagen zur Identifizierung nicht bereitliegen. Stellen Sie all das zusammen, bevor Sie das elektronische Amt aufrufen, und Sie ersparen sich einen ganzen Nachmittag Hin und Her:
- ✓Ein gültiges elektronisches Identifizierungsmittel: ein digitales Zertifikat der FNMT (Einzelperson oder Unternehmensvertreter), der elektronische DNI oder Cl@ve. Ohne dieses erreichen Sie nicht einmal das Anmeldeformular.
- ✓Die Steuerdaten des Inhabers: der NIF des Unternehmens oder Selbstständigen, der Firmenname oder vollständige Name und die Steueradresse.
- ✓Die Daten jeder Unterkunft, die Sie verwalten: vollständige Adresse, Unterkunftsart und, falls vorhanden, Ihre regionale Tourismus-Registrierungsnummer.
- ✓Eine funktionierende E-Mail-Adresse und Telefonnummer, da das System diese für Benachrichtigungen verwendet.
Schritt 1: Rufen Sie das elektronische Amt auf und weisen Sie sich aus
Die Anmeldung erfolgt im elektronischen Amt von SES Hospedajes (hospedajes.ses.mir.es). Beim Aufrufen fordert das System Sie auf, sich mit Ihrem digitalen Zertifikat, dem elektronischen DNI oder Cl@ve auszuweisen, bevor Ihnen irgendein Formular angezeigt wird.
Beim ersten Mal wählen Sie die Option zur Registrierung eines neuen Beherbergungsnutzers oder -betreibers. Das System verknüpft Ihre elektronische Identität mit dem Profil, von dem aus Sie Meldungen einreichen werden. Tun Sie dies daher mit dem Zertifikat, das Sie regelmäßig verwenden möchten.
Schritt 2: Melden Sie das Inhaberunternehmen an
Nach der Identifizierung ist der erste Eintrag das Unternehmen oder die Einzelperson, die die Beherbergungstätigkeit ausübt. Geben Sie den NIF, den Firmennamen oder vollständigen Namen, die Steueradresse und die Kontaktdaten ein.
Dieses Profil ist der gegenüber der Verwaltung Meldepflichtige. Auch wenn Sie später mehrere Unterkünfte verwalten, sind sie alle demselben Inhaberunternehmen zugeordnet. Prüfen Sie den NIF sorgfältig: Eine einzige falsche Ziffer blockiert hier den weiteren Vorgang.
Schritt 3: Melden Sie jede Unterkunft an und erhalten Sie die Zugangsdaten
Nach der Anmeldung des Unternehmens registrieren Sie jede Ihrer Unterkünfte: Adresse, Unterkunftsart und, falls zutreffend, die regionale Tourismus-Registrierungsnummer. Wenn Sie zehn Wohnungen verwalten, haben Sie zehn Unterkünfte, die demselben Unternehmen zugeordnet sind.
Nach Abschluss jeder Unterkunftsanmeldung generiert das System die Kommunikationszugangsdaten (einen Benutzernamen und ein Passwort speziell für den Übermittlungsdienst). Sie sind der Schlüssel zur Einreichung von Meldungen, sowohl manuell als auch aus einem verbundenen System. Speichern Sie sie in einem Passwort-Manager: Sie benötigen sie bei jeder Übermittlung, und ihre Neugenerierung ist ein zusätzlicher Aufwand.
Ein Tipp, der Ihnen viel Ärger erspart: Kopieren Sie diese Zugangsdaten ohne Leerzeichen davor oder danach. Ein unsichtbares Leerzeichen am Benutzernamen ist eine der häufigsten Ursachen für einen Zugriffsfehler (401) bei der Einreichung Ihrer ersten Meldung.
Schritt 4: Erfassen Sie die Pflichtdaten jedes Gastes
Nach abgeschlossener Anmeldung können Sie nun Meldungen einreichen. Zuvor müssen Sie jedoch die vom Königlichen Dekret 933/2021 geforderten Daten jedes Reisenden erfassen. Ein Name und eine Dokumentnummer reichen nicht aus: Die Vorschrift legt jedes Feld genau fest.
- ✓Identitätsdaten: vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Dokumentart und -nummer (und beim DNI die Trägernummer).
- ✓Kontakt- und Wohnsitzdaten: gewöhnliche Adresse, Telefonnummer und E-Mail.
- ✓Aufenthaltsdaten: Check-in- und Check-out-Datum, Anzahl der Reisenden und Buchungsreferenz.
- ✓Zahlungsdaten (verwendetes Zahlungsmittel) und die Unterschrift des Reisenden, die die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
- ✓Die Daten der Minderjährigen, einschließlich derer unter 14 Jahren, mit Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses zum verantwortlichen Erwachsenen.
Schritt 5: Erstellen und übermitteln Sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden
Erstellen Sie im elektronischen Amt eine neue Mitteilung (die „Meldung“), die mit der Unterkunft und dem Aufenthalt verknüpft ist. Geben Sie die Daten jedes Reisenden ein oder laden Sie eine Stapeldatei (XML) hoch, wenn Sie aus einem eigenen System kommen. Bei der Übermittlung vergibt das System eine Stapelnummer, die diese Einreichung identifiziert.
Die Frist ist strikt: Die Daten müssen innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem Check-in oder Beginn des Aufenthalts gemeldet werden. Eine verspätet eingereichte Meldung stellt bereits einen Verstoß dar, selbst wenn sie am Ende akzeptiert wird.
Eine wichtige Ausnahme: Befindet sich Ihre Unterkunft in Katalonien oder im Baskenland, geht die Meldung nicht an SES Hospedajes, sondern an die Systeme der Mossos d’Esquadra beziehungsweise der Ertzaintza, die außerhalb des nationalen Registers arbeiten.
Schritt 6: Prüfen Sie den Stapelstatus und speichern Sie die Bestätigung
Eingereicht heißt nicht akzeptiert. Nach der Übermittlung bleibt der Stapel „ausstehend“, während das System ihn verarbeitet, und wechselt dann zu „korrekt“ (akzeptiert) oder zu einem Fehlerstatus, der behoben werden muss. Prüfen Sie den Stapelstatus und betrachten Sie die Meldung erst dann als erledigt, wenn Sie die Annahme gesehen haben.
Wenn der Stapel als korrekt angezeigt wird, laden Sie die Bestätigung herunter und bewahren Sie sie auf. Sie ist Ihr Nachweis der fristgerechten Erfüllung, falls es je zu einer Kontrolle kommt. Erscheint stattdessen ein Fehler, müssen Sie das markierte Feld korrigieren und erneut einreichen; der nächste Abschnitt verlinkt zum Fehlerleitfaden.
Was zu tun ist, wenn die Übermittlung fehlschlägt
Es ist normal, dass die ersten Übermittlungen abgelehnt werden: eine Postleitzahl, die das System nicht erkennt, ein zusammengesetzter Nachname, der falsch getrennt wird, eine Staatsangehörigkeit mit falschem Ländercode. Jede Ablehnung weist auf das konkrete zu korrigierende Feld hin.
Lassen Sie sich davon nicht aufhalten: Fast jeder Fehler hat eine schnelle, bekannte Lösung. Wir haben die häufigsten Fehlermeldungen von SES Hospedajes, ihre Bedeutung und ihre Behebung in unserem Fehlerleitfaden zusammengestellt, der direkt unten verlinkt ist.
Offizielle Quellen
- SES Hospedajes funktioniert nicht: häufige Fehler und Lösungen— Fehlertabelle des Systems mit ihrer Bedeutung und Behebung
- Elektronisches Amt von SES Hospedajes— Offizielles Portal des Innenministeriums für Anmeldung und Meldungseinreichung
Wie Sie es mit BookCheckin automatisieren und nie wieder ins elektronische Amt müssen
All dies von Hand am Empfang zu erledigen ist langsam und fehleranfällig: ein falsch eingegebenes Feld oder eine Meldung, die an einem Tag mit vielen Ankünften vergessen wird, kann Sie eine Sanktion kosten.
BookCheckin erfasst die Daten über einen Online-Check-in-Link, den der Gast vor der Ankunft ausfüllt — indem er sein Dokument mit der Handykamera scannt und unterschreibt —, validiert sie und übermittelt sie fristgerecht automatisch an SES Hospedajes, wobei die Bestätigung jedes Stapels aufbewahrt wird. Wenn eine Meldung abgelehnt wird, identifiziert das System genau den Gast und das zu korrigierende Feld und versucht es in vielen Fällen von selbst erneut.
Ihr Team meldet sich nicht mehr im elektronischen Amt an, und die Einhaltung der Vorschriften hängt nicht mehr davon ab, dass sich jemand daran erinnert. Sie können mit einer einzigen Unterkunft beginnen — eine Mindestanzahl gibt es nicht.
Wie Sie sich bei SES Hospedajes anmelden und die Reisendenmeldung einreichen
Der komplette Ablauf, von der Anmeldung des Inhabers bis zur Empfangsbestätigung, im elektronischen Amt des Innenministeriums.
- 1
Legen Sie vor dem Start alles Nötige bereit
Halten Sie ein gültiges elektronisches Identifizierungsmittel bereit (ein digitales Zertifikat der FNMT, den elektronischen DNI oder Cl@ve), die Steuerdaten des Inhabers (NIF, Firmenname, Adresse) und die Daten jeder Unterkunft (Adresse, Art und regionale Tourismus-Registrierungsnummer, falls vorhanden).
- 2
Rufen Sie das elektronische Amt auf und weisen Sie sich aus
Gehen Sie zu hospedajes.ses.mir.es und weisen Sie sich mit Ihrem digitalen Zertifikat, dem elektronischen DNI oder Cl@ve aus. Wählen Sie beim ersten Mal die Registrierung eines neuen Beherbergungsbetreibers.
- 3
Melden Sie das Unternehmen oder die Einzelperson als Inhaber an
Melden Sie den arrendador (den Meldepflichtigen) an: NIF, Firmenname oder vollständiger Name, Steueradresse und Kontaktdaten. Prüfen Sie den NIF sorgfältig, denn eine einzige falsche Ziffer blockiert den weiteren Vorgang.
- 4
Melden Sie jede Unterkunft an und speichern Sie die Zugangsdaten
Melden Sie jede Unterkunft an (Adresse, Art, regionale Tourismus-Registrierungsnummer). Nach Abschluss generiert das System die Kommunikationszugangsdaten (Benutzername und Passwort für die Übermittlung); speichern Sie diese ohne Leerzeichen davor oder danach, um den Fehler 401 zu vermeiden.
- 5
Erfassen Sie die Pflichtdaten jedes Gastes
Sammeln Sie vor der Einreichung die Daten, die das RD 933/2021 verlangt: Identität, Kontakt und Wohnsitz, Aufenthalts- und Zahlungsdaten, die Unterschrift des Reisenden und bei Minderjährigen das Verwandtschaftsverhältnis zum verantwortlichen Erwachsenen.
- 6
Erstellen und übermitteln Sie die Meldung innerhalb von 24 Stunden
Erstellen Sie die mit der Unterkunft und dem Aufenthalt verknüpfte Meldung und geben Sie sie manuell oder per Stapel (XML) ein. Sie muss innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem Check-in übermittelt werden; das System vergibt eine Stapelnummer.
- 7
Prüfen Sie den Stapelstatus und speichern Sie die Bestätigung
Prüfen Sie, ob der Stapel auf „korrekt“ wechselt, und laden Sie die Bestätigung als Nachweis der fristgerechten Erfüllung herunter. Erscheint ein Fehler, korrigieren Sie das markierte Feld und senden Sie erneut.