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Regionales Recht · Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2026

Gästemeldung auf den Balearen: Die Meldung geht an SES Hospedajes

Die Balearen haben kein eigenes Polizeiregister: Die Reisendenmeldung Ihrer Unterkunft geht an SES Hospedajes, und BookCheckin reicht sie automatisch ein. Außerdem: was die ETV-Lizenz (Gesetz 8/2012) verlangt, das Kontingentsystem, die Touristensteuer, die Fristen und die Bußgelder.

Kurz gesagt

Kurz gesagt: Die Balearen haben kein eigenes Polizeiregister, daher wird die Reisendenmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an SES Hospedajes (RD 933/2021) übermittelt und drei Jahre aufbewahrt; BookCheckin sendet sie automatisch. Die touristische Zulassung ist ein separates Thema: Der touristische Aufenthalt in einer Wohnung (ETV) unterliegt dem Gesetz 8/2012 und erfordert Kontingentplätze des consell insular sowie die Touristensteuer (ecotasa), die bei der ATIB abgerechnet wird. Die Bußgelder für die Gästemeldung richten sich nach dem Organgesetz 4/2015: 100 bis 600 € bei leichten Verstößen und 601 bis 30.000 € bei schweren. Das staatliche Einheitsregister (NRUA) wurde 2026 vom Obersten Gerichtshof für nichtig erklärt, die Meldung bei SES Hospedajes bleibt jedoch in Kraft.

Auf den Balearen geht die Reisendenmeldung an SES Hospedajes

Anders als Katalonien oder das Baskenland haben die Balearen kein eigenes Polizeiregister für Gäste. Die Meldung jedes Gastes geht an SES Hospedajes, die staatliche Plattform des spanischen Innenministeriums, gemäß dem Königlichen Dekret 933/2021. Das ist der Kanal für jede Unterkunft auf Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera.

Deshalb reichen wir auch hier die Meldung für Sie ein: BookCheckin erfasst die Daten des Gastes, validiert das Dokument und sendet die Meldung fristgerecht an SES Hospedajes, ohne dass Sie sich bei jeder Ankunft im Portal des Ministeriums anmelden müssen.

Offizielle Quellen

Wer auf den Balearen meldepflichtig ist

Die Meldepflicht gilt für jede Beherbergungstätigkeit auf den Inseln, unabhängig von ihrer Größe:

  • Hotels, Apartmenthotels, Hostels und Pensionen.
  • Touristische Aufenthalte in Wohnungen (ETV) und deren Vermarkter.
  • Agrotourismus, ländliche Hotels und Binnentourismus.
  • Campingplätze und touristische Zeltplätze.
  • Verwalter und Plattformen, die die Vermietung dieser Unterkünfte vermitteln.

24-Stunden-Frist und dreijährige Aufbewahrung

Die Frist entspricht der staatlichen Regel: Die Daten jedes Reisenden müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an SES Hospedajes gemeldet werden, und der Betrieb muss sein Gästeregister drei Jahre lang aufbewahren, verfügbar für eine Kontrolle.

Die Felder entsprechen denen der Reisendenmeldung: Identifikation des Gastes, Art und Nummer des Dokuments, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Aufenthalts- und Zahlungsdaten. In der Hochsaison, wenn eine Insel den Großteil ihrer Aufenthalte konzentriert, wird das manuelle Erfassen Ankunft für Ankunft schnell unbeherrschbar.

Die balearische Zulassung: ETV, Gesetz 8/2012 und das Kontingentsystem

Die Reisendenmeldung ersetzt nicht die touristische Zulassung. Auf den Balearen unterliegt die Vermarktung touristischer Aufenthalte in Wohnungen (ETV) dem Gesetz 8/2012, geändert durch Gesetz 6/2017. Eine declaración responsable genügt nicht: Die Wohnung muss in einer vom consell insular oder dem Ajuntament de Palma als geeignet erklärten Zone liegen und über touristische Plätze verfügen, die seit dem Moratorium von 2022 nur noch über das Kontingent bezogen werden können — eine sehr begrenzte Ressource. Die Eintragung wird alle fünf Jahre erneuert.

Zusätzlich fällt für jede Übernachtung die Touristensteuer (ecotasa) an, die Sie dem Gast berechnen und bei der ATIB abrechnen. BookCheckin beschafft weder Plätze noch bearbeitet es Ihre ETV — das hängt vom consell insular ab. Was wir automatisieren, ist die Meldung jedes Reisenden, die verpflichtend bleibt, sobald die Wohnung ordnungsgemäß angemeldet ist.

Offizielle Quellen

Das staatliche Einheitsregister (NRUA), vom Obersten Gerichtshof für nichtig erklärt

Die balearische ETV-Eintragung sollte nicht mit dem Einheitsregister für Vermietungen (NRUA) verwechselt werden, das das Königliche Dekret 1312/2024 zusammen mit seinem digitalen einheitlichen Portal geschaffen hat. Der Oberste Gerichtshof erklärte es 2026 in mehreren Urteilen für nichtig, sodass Sie keine NRUA-Nummer mehr benötigen, um eine Kurzzeitvermietung zu bewerben oder deren Jahresbericht einzureichen.

Diese Nichtigerklärung betrifft weder die ETV-Eintragung noch die Reisendenmeldung: Die Meldung bei SES Hospedajes nach RD 933/2021 bleibt vollständig in Kraft und unabhängig davon bestehen. Weggefallen ist die doppelte staatliche Ebene, nicht die regionale oder die sicherheitsrelevante.

Verwandte Ressourcen

Bußgelder: was auf dem Spiel steht

Die Gästemeldung unterliegt dem Organgesetz 4/2015 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit: Unregelmäßigkeiten beim Ausfüllen der Register gelten als leichter Verstoß mit Bußgeldern von 100 bis 600 €, und die Nichterfüllung der dokumentarischen Meldepflichten kann als schwerer Verstoß mit Bußgeldern von 601 bis 30.000 € gewertet werden.

Davon getrennt kommt der Sanktionsrahmen des Gesetzes 8/2012 für die Vermarktung ohne Eintragung hinzu. Das sind unterschiedliche Verfahren: Das eine betrifft das Gästeregister, das andere Ihre Zulassung zur Beherbergung. Der Lizenzleitfaden erklärt das zweite.

Offizielle Quellen

Was BookCheckin auf den Balearen automatisiert

Auf den Balearen schließt BookCheckin den Kreislauf der Gästemeldung von Anfang bis Ende: Der Gast erledigt den Online-Check-in vor der Ankunft, scannt sein Dokument mit Datenvalidierung und unterschreibt; die Plattform reicht die Meldung innerhalb der 24-Stunden-Frist bei SES Hospedajes ein, bearbeitet Systemfehler und bewahrt den Beleg auf.

Wir beschaffen keine Plätze und bearbeiten nicht Ihre ETV, und wir speichern nicht das Bild des Dokuments — nur die gesetzlich vorgeschriebenen Daten —, aber wir nehmen Ihnen die tägliche manuelle Arbeit der Meldung ab. BookCheckin hat bereits mehr als 5.900 akzeptierte Meldungen bei SES Hospedajes; Sie können mit nur einer Unterkunft ohne Mindestanzahl starten und es drei Monate lang kostenlos testen.

Verwandte Ressourcen

Häufig gestellte Fragen

Geht die Reisendenmeldung meines Ferienhauses auf Mallorca oder Ibiza an SES Hospedajes?+

Ja. Die Balearen haben kein eigenes Polizeiregister, daher geht die Meldung jedes Gastes gemäß RD 933/2021 an SES Hospedajes. BookCheckin reicht sie automatisch auf jeder der vier Inseln für Sie ein.

Welche Frist gilt für die Meldung auf den Balearen?+

Auf den Balearen 24 Stunden ab Ankunft des Gastes, um die Meldung bei SES Hospedajes einzureichen — die staatliche Frist. Außerdem müssen Sie das Gästeregister drei Jahre lang aufbewahren, verfügbar für eine Kontrolle.

Beschafft mir BookCheckin die Plätze oder bearbeitet es meine ETV?+

Nein. BookCheckin automatisiert die Gästemeldung bei SES Hospedajes; die ETV-Zulassung (Gesetz 8/2012), die touristischen Plätze aus dem Kontingent des consell insular und die Touristensteuer der ATIB regeln Sie selbst.

Brauche ich weiterhin die NRUA-Nummer, um meine Wohnung auf den Balearen zu bewerben?+

Nein. Der Oberste Gerichtshof erklärte 2026 das Einheitsregister für Vermietungen (NRUA) des RD 1312/2024 für nichtig, sodass Sie diese Nummer und deren Jahresbericht nicht mehr benötigen. Die Reisendenmeldung bei SES Hospedajes bleibt unverändert.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Nichtmeldung von Gästen auf den Balearen?+

Es gilt das Organgesetz 4/2015: 100 bis 600 € bei leichten Verstößen und 601 bis 30.000 €, wenn der Verstoß als schwer eingestuft wird. Das ist ein anderer Rahmen als die Sanktionen des Gesetzes 8/2012 für die Vermarktung ohne Eintragung.

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