Der DNI 4.0 und die App MiDNI verändern das Auslesen von Dokumenten beim Check-in. Wir erklären, was jeweils dahintersteckt, wie man sie ausliest, was die DSGVO zur Aufbewahrung des Bildes sagt und wie das zur Reisendenmeldung passt.
Drei unterschiedliche „DNI“ heute an der Rezeption
2026 existieren in Spanien drei Ausweisformen des Documento Nacional de Identidad (DNI) nebeneinander, und alle sind beim Check-in zur Identifizierung gültig. Sie zu verwechseln kostet Zeit — und wenn Sie das falsche Bild speichern, kann es Sie ein Bußgeld der spanischen Datenschutzbehörde kosten.
Die erste ist der DNI 3.0, die Karte mit Kontaktchip und NFC-Antenne, die seit 2015 gilt. Die zweite ist der DNI 4.0 (in der Einführung), physisch ähnlich dem 3.0, aber mit einem europäischen eIDAS-Chip und besserer kontaktloser Auslesung. Die dritte ist MiDNI, die offizielle App der Generaldirektion der Polizei, mit der man seine Identität über das Handy nachweisen kann, ohne die physische Karte mitführen zu müssen.
Für die Reisendenmeldung (RD 933/2021) weisen alle drei die Identität nach. Was sich ändert, ist, WIE Sie sie auslesen und welche Informationen Sie erhalten.
Offizielle Quellen
- Offizielles Portal des elektronischen DNI (DGP)— Institutionelle Seite des spanischen Innenministeriums
- Informationen zu MiDNI— Generaldirektion der Polizei
Was MiDNI ist — und was nicht
MiDNI ist eine App des Innenministeriums, die eine digitale Darstellung des DNI auf dem Handy des Inhabers lädt. Der Inhaber weist seine Identität nach, indem er einen dynamischen QR-Code zeigt, den die Gegenseite beim offiziellen Dienst der Polizei überprüft.
MiDNI ersetzt den physischen DNI NICHT für alle Anwendungsfälle, dient aber dazu, die Identität bei vielen Verwaltungsverfahren nachzuweisen — und damit auch beim Check-in einer touristischen Unterkunft.
Das Wichtigste für eine Unterkunft: MiDNI übergibt dem Gastgeber kein Bild des DNI und kein herunterladbares PDF. Der Inhaber zeigt einen QR-Code; die prüfende Stelle kontrolliert die Gültigkeit der Daten. Das passt sehr gut zur Auffassung der AEPD: Kein System darf den Gast zwingen, eine Kopie des Dokuments herauszugeben.
Wie der DNI 3.0 / 4.0 technisch ausgelesen wird
Ein moderner DNI lässt sich auf drei Wegen auslesen. Die Wahl hängt vom Check-in-Ablauf ab, den Sie eingerichtet haben.
- ✓Optische Auslesung (OCR) der sichtbaren Seite: Die Handykamera des Gastes fotografiert die Vorderseite, und eine KI-Engine extrahiert Vorname, Nachnamen, Dokumentnummer und Geburtsdatum. Das ist der übliche Weg beim entfernten Self-Check-in.
- ✓Auslesen der MRZ-Zone (Vorderseite beim Reisepass, Rückseite beim DNI 3.0/4.0): Die zwei oder drei Zeichenzeilen im ICAO-9303-Format sind für die automatische Auslesung konzipiert und am zuverlässigsten — Genauigkeit > 99 % unter normalen Bedingungen.
- ✓NFC-Auslesung des Chips (kontaktlos): Das Handy wird an den DNI gehalten, um den eIDAS-Chip auszulesen. Der Chip liefert die von der Polizei kryptografisch signierten Daten, mit sofortiger Erkennung von Fälschungen. Das ist es, was MiDNI im Hintergrund nutzt.
Welche Daten die Reisendenmeldung verlangt — und was Sie NICHT speichern dürfen
Das RD 933/2021 legt die 21 Datenfelder pro Gast fest, die an SES Hospedajes übermittelt werden müssen. Darunter: Vorname, Nachnamen, Dokumentart und -nummer, Ausstellungsdatum, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Adresse, Telefon und E-Mail.
Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Aufbewahrung einer Fotokopie oder eines Fotos des DNI eine übermäßige Datenerhebung nach dem Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO darstellt. Die Unterkunft darf nur die gesetzlich vorgeschriebenen Felder extrahieren.
Praktisches Fazit: Wenn Sie das Dokument per OCR oder NFC auslesen, darf das erfasste Bild nur vorübergehend verarbeitet werden und muss anschließend sofort verworfen werden. Sie speichern lediglich die 21 gesetzlichen, vom Gast unterschriebenen Felder — nicht das JPG des DNI.
Offizielle Quellen
- AEPD — Leitfaden zur Verwendung der DNI-Kopie— Spanische Datenschutzbehörde
- BOE-A-2021-17461 — RD 933/2021— Konsolidierter Text
Wann OCR, MRZ oder NFC wählen
Es gibt keinen einzig richtigen Weg; jeder löst ein anderes Problem. Eine gute Check-in-Plattform kombiniert sie.
- ✓OCR der sichtbaren Seite: Der Gast hat nur einen alten DNI oder das Dokument seines Partners auf dem Tisch. Universeller Weg, aber am wenigsten zuverlässig bei zerknitterten Dokumenten oder schlechtem Licht.
- ✓MRZ: Der Gast ist Ausländer mit Reisepass oder hat einen neuen DNI 3.0/4.0. Die Genauigkeit steigt auf über 99 %. Über jede moderne Handykamera aktivierbar.
- ✓NFC des Chips: Der Gast hat einen DNI 4.0 oder ein Handy mit aktiviertem MiDNI. Die Daten kommen von der Polizei signiert an — am widerstandsfähigsten gegen Dokumentenbetrug. Erfordert NFC am Handy und die ausdrückliche Zustimmung des Inhabers.
Und der ausländische Gast: Reisepass, NIE und TIE
Der elektronische DNI gilt nur für spanische Staatsbürger. Für Ausländer bleiben Reisepass, NIE (Ausländer-Identifikationsnummer) und TIE (Ausländerausweis, das physische Trägermedium der NIE) die gültigen Dokumente.
Reisepass: MRZ-Auslesung der Vorderseite, zuverlässig und universell. Hervorragend für den Tourismus geeignet. Die NIE als reine Verwaltungsnummer hat nicht immer einen Chip; die TIE hat im neuen Modell einen.
Für die Reisendenmeldung identifiziert das Feld soporteDocumento im XML von SES Hospedajes den Dokumenttyp per Code (DNI, NIE, Reisepass, sonstige) — und muss mit dem tatsächlich ausgelesenen Dokument übereinstimmen.
Wie BookCheckin damit umgeht
BookCheckin kombiniert OCR der sichtbaren Seite, MRZ-Auslesung der Rückseite des DNI oder der Vorderseite des Reisepasses sowie eine Kreuzvalidierung der Daten. Der Gast scannt sein Dokument vom Handy aus, prüft die extrahierten Felder und unterschreibt digital — alles im Browser, ohne eine App installieren zu müssen.
Der Ablauf ist von Grund auf so gestaltet, dass er der Auffassung der AEPD entspricht: Datenminimierung, Verwerfen des Bildes nach der Verarbeitung und verschlüsselte Speicherung ausschließlich der 21 vom RD 933/2021 geforderten Felder während der in der Vorschrift festgelegten dreijährigen Aufbewahrungsfrist.
Und wenn der Gast mit aktiviertem MiDNI auf dem Handy ankommt, genügt es, den QR-Code zu scannen. Das System prüft die Daten, ohne dass irgendetwas abgetippt werden muss.